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Dr. Annika Lamer

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So schreiben Sie Datum und Uhrzeit richtig

13. Februar 2025 / by Dr. Annika Lamer / 239 Kommentare

Über kaum ein Rechtschreibthema wird so viel gerätselt wie über Datum und Uhrzeit. „Am Dienstag, dem“ oder „den“? Durch welchen Strich ersetze ich das Wort „bis“, und kommt zu dem Strich ein Leerzeichen oder nicht? Muss ich vor Einzelziffern eine Null setzen? Egal ob in Briefen, Einladungen oder bei der Angabe von Öffnungszeiten – wer korrekt schreiben will, steht immer wieder vor Fragezeichen.

Dafür sprechen auch die vielen Fragen und Kommentare, die seit 2013, dem ursprünglichen Erscheinungsjahr dieses Beitrags, eingegangen sind. 2018 habe ich die interessantesten Fragen in einer erweiterten Neufassung aufgegriffen.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2025, und ich habe den Beitrag erneut überarbeitet. Sie sehen hier jetzt also eine aktualisierte Fassung, die den aktuellen Stand seit den Regeländerungen von 2024 widerspiegelt.

Nutzen Sie gerne das Inhaltsverzeichnis, wenn Sie nur einen bestimmten Aspekt nachschlagen wollen. 

Inhaltsverzeichnis

Toggle
  • Vorbemerkungen: Die komplexe Lage zwischen Duden und DIN 5008
  • Datumsangaben richtig schreiben
        • 1. Reine Zahlenangabe
        • 2. Datumsangabe plus Wochentag oder Ort 
        • 3. Ausgeschriebener Monat
        • 4. Jahreszahlen abkürzen
        • 5. Wochentage und Monate abkürzen
        • 6. Ort und Datum im Brief
  • Uhrzeiten richtig schreiben
        • 1. Zeitangaben aus Stunden und Minuten
        • 2. Stunde alleine
        • 3. Die Abkürzung „h“
  • Terminangaben im Satzgefüge: „Wir feiern am … um …“
        • 1. Datumsangaben mit „dem“ oder „den“
        • 2. Kommasetzung nach dem Datum
        • 3. Terminangaben mit Uhrzeit
  • Zeiträume: „von – bis“
        • 1. Zeiträume mit Datum 
        • 2. Zeiträume mit Wochentag
        • 3. Zeiträume mit Uhrzeit
        • 4. Zeiträume mit Auslassungen
        • 5. Der Ersatzstrich für „bis“
        • 6. Zeiträume mit „zwischen“
  • Extratipp: Das geschützte Leerzeichen
  • Fazit: Finden Sie für sich eine konsistente Schreibweise

Vorbemerkungen: Die komplexe Lage zwischen Duden und DIN 5008

Was macht das Thema Datumsangaben so kompliziert? Zunächst einmal kursieren unheimlich viele Schreibweisen. Viele von ihnen sind gleichwertig gültig, manche sind aber auch falsch. Selbst im Duden lässt sich das nur umständlich recherchieren, sodass die meisten Menschen nach „wird schon passen“ verfahren. Das ist natürlich auch okay, aber Sie sind ja wahrscheinlich hier gelandet, weil Sie’s genauer wissen wollen.

Als wäre das nicht genug, gibt es da noch die DIN 5008, die dem Duden in einigen Fällen widerspricht. Diese DIN-Norm legt grundlegende Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest und hat im professionellen Bereich ein so großes Gewicht, dass sie sogar dem Duden Konkurrenz macht. Die DIN 5008 können Sie beim Beuth-Verlag für aktuell 19,90 EUR bestellen. 

Ich habe mich bemüht, die verstreut liegenden Regeln möglichst umfassend und übersichtlich für Sie zusammenzutragen. Für manche Spezialfälle musste ich Regeln übertragen oder Fragen nach eigener Logik beantworten. Grammatische Begründungen (z. B. Dativ oder Akkusativ) lasse ich weg, da es das nur noch komplizierter machen würde.

Das also zur Sachlage – dann tauchen wir jetzt mal tiefer in die Materie ein.

Datumsangaben richtig schreiben

Los geht es mit der richtigen Schreibweise des Datums.

1. Reine Zahlenangabe

Bei numerischen Datumsangaben empfiehlt die DIN 5008 die Schreibweise JJJJ-MM-TT. Das hat sich im deutschsprachigen Raum jedoch noch nicht durchgesetzt; üblicher ist das Format TT.MM.JJJJ. Die DIN erlaubt auch das.

Tag und Monat sind zweistellig anzugeben. Bei einer einstelligen Zahl setzt man also eine sogenannte führende Null.

  • 04.03.2025

Der Duden setzt ein geschütztes Leerzeichen zwischen die einzelnen Stellen, die DIN 5008 nicht. Die Lösung der DIN (keine Leerzeichen) ist auf jeden Fall üblicher.

2. Datumsangabe plus Wochentag oder Ort 

Wenn zur numerischen Datumsangabe Wörter dazutreten, dürfen Sie laut Duden die führende Null weglassen:

  • Freitag, der 07.03.2025 oder Freitag, der 7.3.2025
  • Berlin, 07.03.2025 oder Berlin, 7.3.2025

Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie im Fließtext ein Datum erwähnen.

3. Ausgeschriebener Monat

Schreiben Sie den Monat als Wort aus, entfällt die führende Null bei der Tagesangabe:

  • 7. März 2025
  • 07. März 2025
4. Jahreszahlen abkürzen

Laut Duden dürfen Sie die Jahreszahl auf zwei Ziffern abkürzen:

  • 07.03.25

Die abgekürzte Jahreszahl steht ohne Apostroph – auch im Fließtext:

  • Die beste Ernte hatte ich in den Jahren 21 und 22.
5. Wochentage und Monate abkürzen

Wenn Sie Wochentage abkürzen wollen, verwenden Sie die ersten beiden Buchstaben und setzen Sie einen Punkt – so will es jedenfalls der Duden:

  • Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So.

Die Monate kürzt der Duden folgendermaßen ab:

  • Jan., Febr., März, Apr., Mai, Juni, Juli, Aug., Sept., Okt., Nov., Dez.

Einheitlicher – nämlich immer mit drei Buchstaben – hält es die Datumsnorm ISO 8601:

  • Jan., Feb., Mrz., Apr., Mai, Jun., Jul., Aug., Sep., Okt., Nov., Dez.
6. Ort und Datum im Brief

Auf den Ort folgt ein Komma, danach sind Sie recht frei. Sie können das Datum mit oder ohne führende Null schreiben. Schreiben Sie den Monat aus, lassen Sie die Null weg. 

  • Berlin, 07.02.2025
  • Berlin, 7.2.2025
  • Berlin, 7. Februar 2025

Ein „den“ einzufügen, ist möglich, aber eher veraltet.

Interessanterweise sieht die DIN 5008 gar nicht vor, zu einem Briefdatum noch den Ort zu setzen.

Ohne Angabe des Tages sieht es so aus:

  • Berlin, im Februar 2025
  • Berlin, Februar 2025

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Uhrzeiten richtig schreiben

Datum erledigt, jetzt geht es um die Uhrzeit. Wie schreibt man sie richtig – mit Punkt oder Doppelpunkt, mit oder ohne führende Null?

1. Zeitangaben aus Stunden und Minuten

Zeitangaben aus Stunden und Minuten oder Stunden, Minuten und Sekunden sind laut DIN 5008 mit einem Doppelpunkt zu gliedern. Jede Einheit ist mit zwei Ziffern anzugeben.

  • 09:30 Uhr
  • 09:30:05 Uhr

Der Duden erlaubt zusätzlich den Punkt und die Hochstellung:

  • 12:30 Uhr, 12.30 Uhr oder 1230 Uhr

Auch die führende Null ist für den Duden nicht zwingend:

  • 09:30 Uhr oder 9:30 Uhr
2. Stunde alleine

Steht die Stunde alleine, reicht alternativ auch die verkürzte Schreibweise: 9 Uhr. Hier sind sich DIN 5008 und Duden einig.

3. Die Abkürzung „h“

Die Abkürzung „h“ steht für „Stunde“. „10 h“ bedeutet daher streng genommen nicht 10 Uhr, sondern 10 Stunden.

10 h bedeutet nicht 10 Uhr, sondern 10 Stunden.

Der Duden erlaubt es dennoch, „h“ auch für „Uhr“ zu verwenden. Ich würde allerdings davon abraten.

Terminangaben im Satzgefüge: „Wir feiern am … um …“

Damit hätten wir schon mal geklärt, wie Sie Datums- und Zeitangaben grundsätzlich schreiben. Tritt die Terminangabe im Satzgefüge auf, wird es noch komplizierter. Heißt es „den“ oder „dem“, und was ist mit den Kommas? 

1. Datumsangaben mit „dem“ oder „den“

„Dem“ oder „den“? Die deutsche Grammatik eröffnet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten. Bei „am + Wochentag“ können Sie im Anschluss „den“ oder „dem“ verwenden oder das Datum auch direkt folgen lassen.

  • Am Freitag, dem 28. Februar 2025
  • Am Freitag, den 28. Februar 2025
  • Am Freitag, 28. Februar 2025

Sie können das „am“ auch weglassen, dürfen dann jedoch kein „dem“ verwenden:

  • Freitag, den 28. Februar 2025
  • Freitag, 28. Februar 2025
  • Freitag, dem 28. Februar 2025
2. Kommasetzung nach dem Datum

Und wie geht es nach dem Datum weiter – Komma oder nicht? Bis 2024 waren hier zwei Sichtweisen zulässig. Man konnte das Datum als Zusatz mit schließendem Komma oder als Aufzählung ohne schließendes Komma interpretieren. Das wurde vereinfacht – Sie müssen das Komma nun setzen. 

  • Am Freitag, (dem/den) 28. Februar 2025, feiern wir unser Firmenjubiläum.
  • Freitag, (den) 28. Februar 2025, feiern wir unser Firmenjubiläum.

Der ursprüngliche Satz lautet: „(Am) Freitag feiern wir unser Firmenjubiläum.“ Das Datum tritt als zusätzliche Erläuterung zum Wochentag hinzu und wird daher in Kommas eingeschlossen. Ähnlich, als würden Sie sagen: „Peter, mein Ehemann, holt mich später ab.“

3. Terminangaben mit Uhrzeit

Nehmen wir jetzt noch die Uhrzeit hinzu. Tritt sie ohne Präposition auf, handelt es sich erneut um einen Zusatz – wir brauchen zwei Kommas.

  • Die Feier findet am Freitag, 16 Uhr, statt.
  • Die Feier findet am 28. Februar 2025, 16 Uhr, statt.
  • Die Feier findet am Freitag, (dem/den) 28. Februar 2025, 16 Uhr, statt.

Eleganter ist es mit Präposition (um, gegen, ab …). Dann spart man sich das Komma.

  • Die Feier findet am Freitag um 16 Uhr statt.
  • Die Feier findet am 28. Februar 2025 um 16 Uhr statt.
  • Die Feier findet am Freitag, (dem/den) 28. Februar 2025, um 16 Uhr statt.

Die Weiterbildung für Ihre Kommasetzung

In meinem Komma-Seminar lernen Sie die richtige Kommasetzung in schwierigen Fällen – online über Zoom und mit vielen praktischen Übungen. Alle Infos hier: Online-Workshop „Kommatraining“

Zeiträume: „von – bis“

Mein letztes Thema sind Zeiträume, die mit „von – bis“ angegeben werden. Auch hier gibt es einiges zu beachten.

1. Zeiträume mit Datum 

Datumsangaben werden mit „vom“ gebildet. Im Anschluss können Sie nach Belieben „bis“ oder „bis zum“ verwenden.

  • Die Veranstaltung findet vom 26. bis 28. Februar 2025 statt.
  • Die Veranstaltung findet vom 26. bis zum 28. Februar 2025 statt.
2. Zeiträume mit Wochentag

Tritt ein Wochentag hinzu, haben Sie die Wahl zwischen „von – bis“ und „vom – bis zum“.

  • Die Veranstaltung findet von Mittwoch, 26. Februar, bis Freitag, 28. Februar, statt.
  • Die Veranstaltung findet vom Mittwoch, 26. Februar, bis zum Freitag, 28. Februar, statt.

„Vom“ plus Wochentag (die zweite Variante) klingt in meinen Ohren nicht schön, aber vielleicht ist das eine regionale Geschichte.

3. Zeiträume mit Uhrzeit

Uhrzeiten werden mit „von – bis“ gebildet:

  • Die Veranstaltung findet von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr statt.

4. Zeiträume mit Auslassungen

Der erste Teil einer Von-bis-Verbindung darf abgekürzt werden:

  • vom 01.03.[2025] bis 31.03.2025
  • von 08:30 [Uhr] bis 10:30 Uhr
5. Der Ersatzstrich für „bis“

Oftmals möchte man das Wort „bis“ durch einen Strich ersetzen. Auch dazu gilt es Einiges zu beachten.

Als Zeichen für „bis“ verwenden Sie den Halbgeviertstrich. Sie kennen ihn auch als Gedankenstrich, er ist länger als ein Bindestrich. Sie erzeugen ihn, indem Sie auf dem Ziffernblock der Windows-Tastatur [Strg] + [-] drücken, am Mac [alt] + [-]. Funktioniert der Windows-Shortcut nicht, können Sie bei chip.de weitere Möglichkeiten nachlesen.

Vor und nach dem „bis“-Strich steht laut Duden kein Leerzeichen:

  • 22.–23. Februar 2025
  • Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr

Anders die DIN 5008, sie sieht vor und nach dem „bis“-Strich ein Leerzeichen vor:

  • 22. – 23. Februar 2025
  • Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10:00 – 18:00 Uhr

Bei Platzmangel dürfen die Leerzeichen laut DIN 5008 wegfallen.

In der Verbindung „von – bis“ ist das Wort „bis“ auszuschreiben. Die Möglichkeit mit Halbgeviertstrich entfällt also.

  • Ich bin vom 22. bis 28. Februar verreist.
  • Nicht: *Ich bin vom 22.–28. Februar verreist.
6. Zeiträume mit „zwischen“

Ein Zeitraum mit „zwischen“ benötigt ein „und“, kein „bis“.

  • Wir werden Chicago zwischen dem 23. und dem 25. Februar erreichen.
  • Die Monteure kommen zwischen 8:00 und 12:00 Uhr.

Extratipp: Das geschützte Leerzeichen

Denken Sie auch an das geschützte Leerzeichen, um ungewollte Umbrüche zwischen den einzelnen Teilen einer Zeit- oder Datumsangabe zu verhindern. Unter Windows erzeugen Sie es durch die Tastenkombination [strg] + [Shift] + [Leertaste], am Mac mit [alt] + [Leertaste]. Der entsprechende html-Code lautet  .

Fazit: Finden Sie für sich eine konsistente Schreibweise

Ob Sie sich nach DIN 5008 oder nach Duden richten, bleibt Ihnen überlassen. Innerhalb einer Publikation oder Ihres Markenauftritts sollten Sie sich jedoch möglichst für eine Schreibweise entscheiden. Lese ich auf einer Website mal den bis-Strich mit Leerschritten, mal ohne, mal das Datum mit führender Null, mal ohne, kann das etwas nachlässig wirken. 

Wird bei Ihnen die Unternehmenskommunikation von mehreren Personen übernommen, so ist die Erstellung eines Wording-Manual sinnvoll. Hier können Sie gemeinsame Regeln für Datums- und Zeitangaben festlegen.

Haben Sie noch eine Frage? Lassen Sie mir gerne einen Kommentar da.

Lesen Sie auch:
Was ist neu im Duden? Die neuen Rechtschreibregeln auf einen Blick
Kommaregeln einfach erklärt: Das Wichtigste im Überblick (mit PDF-Merkblatt)
Beliebte Rechtschreibfehler: Das Leerzeichen

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Kategorie: Rechtschreibung Stichworte: Rechtschreibtipps

Dr. Annika Lamer

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Steve Wagner meint

    6. Januar 2013 um 19:15

    Hallo,

    ein sehr schöner Artikel, der die gegensätzlichen Regeln mal schön gegenüberstellt. Berechtigterweise hängt das Thema DIN 5008 vielen, die damit zu tun haben zum Halse raus. Jedoch hat sie trotz dessen ihre Daseinsberechtigung.

    Das der DIN 5008 doch eine gewisse Beachtung zukommt, sehe ich immer wieder an den Zugriffszahlen meines Blogs. Grundsätzlich würde ich aber schon empfehlen, sich in der Textverarbeitung und im Geschäftsleben an die Regeln der DIN 5008 zu halten. Die Gründe dafür habe ich in meinem ersten Artikel zur DIN 5008 festgehalten. http://buerojob-blog.de/2012/10/08/din-5008-was-ist-das-warum-gibt-es-sie/

    Bei allen anderen Anwendungen ist man in meinen Augen mit dem Duden besser beraten.

    PS: Eine Anmerkung habe ich allerdings noch. Gemäß der DIN 5008 muss bei der numerischen Datumsangabe bei einstelliger Tageszahl eine Null davor.

    Antworten
    • Annika Lamer meint

      7. Januar 2013 um 11:29

      Hallo Herr Wagner,

      vielen Dank für die Ergänzung. Ihr Artikel ist sehr informativ, wenn man mehr über die Hintergründe der DIN 5008 erfahren will. Danke auch für Ihren Hinweis zur führenden Null bei Datumsangaben; ich habe den Absatz entsprechend präzisiert.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  2. Petra Remme meint

    20. August 2013 um 13:34

    Schreibt man in Briefen hinter dem Ort noch
    …den?

    Also

    München, den 20.08.13

    Antworten
    • Annika Lamer meint

      23. August 2013 um 20:29

      Hallo Frau Remme,

      die Schreibweise mit „den“ ist zwar noch erlaubt, gilt aber mittlerweile als veraltet. Schreiben Sie also besser „München, 20.08.13“.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Christian Bergmann meint

        8. Oktober 2019 um 22:43

        Hallo Frau Dr. Lamer,

        eine Frage hierzu, seit wann gilt die Schreibweise mit „den“ hinter dem Ortsnamen als veraltet? Lässt sich genauer sagen, ab wann die „neue“ Schreibweise/Regel eingeführt wurde? Meines wissen war die alte Schreibweise in 2010 jedenfalls noch weit verbreitet.

        Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren informativen Artikel!

        Beste Grüße
        Christian Bergmann

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          9. Oktober 2019 um 20:45

          Hallo Herr Bergmann,

          das weiß ich leider nicht …

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
  3. Magnus Kahlweiss meint

    18. Februar 2014 um 16:23

    Welches ist die korrekte Schreibweise?
    vom 01.02.2004 bis 01.04.2004 oder vom 01.02. bis 01.04.2004.

    Antworten
  4. Dr. Annika Lamer meint

    18. Februar 2014 um 20:52

    Hallo Herr Kahlweiss,

    beides ist korrekt – das können Sie halten, wie Sie möchten.

    Herzliche Grüße
    Annika Lamer

    Antworten
  5. Pedie meint

    22. Februar 2014 um 21:33

    Muss hinter 07.05. auch ein Komma stehen?

    Am Mittwoch, 05.03., 02.04. und 07.05. wird jeweils um 10 Uhr zum Frauenfrühstück eingeladen.

    Antworten
  6. Dr. Annika Lamer meint

    23. Februar 2014 um 00:37

    Hallo Pedie,
    ohne Gewähr: kein Komma.
    Herzliche Grüße
    Annika Lamer

    Antworten
    • Paul Rechtschreiber meint

      15. Januar 2015 um 16:34

      Es ist eine Aufzählung, also solange Komma bis das „und“ kommt.

      Antworten
      • Dr. Annika Lamer meint

        7. Dezember 2015 um 11:40

        Noch als Nachtrag: Das war nicht die Frage – es ging nicht um die Aufzählung selbst, sondern um das Ende der Aufzählung. 😉

        Beste Grüße
        Annika Lamer

        Antworten
    • Claudia Matusche meint

      4. Mai 2016 um 12:46

      Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Es ist keine Aufzählung, sondern eine Apposition! Denn die Daten beziehen sich jeweils auf den Mittwoch. Also:
      Am Mittwoch, 05.03, 02.04. und 07.05., wird jeweils um 10 Uhr zum Frauenfrühstück eingeladen.
      Lasse ich das Komma nach 07.05. weg, wäre das eine reine Aufzählung und würde bedeuten:
      Am Mittwoch und am 05.03. und am 02.04. und am 07.05.!
      Außerdem müsste es heißen: Es wird zum Frauenfrühstück am … eingeladen. So wie der Text ursprünglich lautet, wird erst am … zum Frauenfrühstück eingeladen, 😉

      Viele Grüße
      Claudia Matusche

      Antworten
      • Dr. Annika Lamer meint

        4. Mai 2016 um 14:08

        Hallo Frau Matusche,

        oha, das ist knifflig! Sie haben wohl recht. Vielen Dank für die Erklärung.

        Herzliche Grüße
        Annika Lamer

        Antworten
        • Claudia Matusche meint

          7. Mai 2016 um 19:09

          Hallo Frau Dr. Lamer!

          Gerne!
          Ich finde Ihre Seite sehr nützlich und hilfreich! Der Duden gibt ja diesbezüglich nicht ausreichende Informationen …

          Viele Grüße
          Claudia Matusche

          Antworten
  7. Nilein meint

    25. Februar 2014 um 20:43

    Wie verhält es sich, wenn man den Wochentag komplett weglässt und nur schreiben möchte: „Wir feiern meinen Geburtstag am 07.04.2014 ab 15 Uhr bei mir zu Hause.“?

    Werden dann überhaupt irgendwelche Kommas gesetzt? Nach 2014 vielleicht?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      25. Februar 2014 um 21:32

      Hallo Nilein,
      nein, in diesem Fall steht gar kein Komma.
      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  8. Simone meint

    7. März 2014 um 17:08

    Ein interessanter und nützlicher Beitrag. Vielen Dank dafür, Frau Dr. Lamer!

    Antworten
  9. Birgit meint

    13. Mai 2014 um 10:19

    Sehr informativ! Wie schreibt man dann bitte „am 6.6. zum 6. Sommerfest“ korrekt in WORTEN:
    „am sechsten sechsten …“ oder „am Sechsten Sechsten“?

    Danke.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      13. Juni 2014 um 12:36

      Hallo Birgit,
      bei Datumsangaben sollten Sie die Ziffern gar nicht ausschreiben. Also: „am 6.6. zum 6. Sommerfest“ oder „am 6.6. zum sechsten Sommerfest“ – wobei ich die erste Variante vorziehen würde.
      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Uta Bergmann meint

        3. März 2025 um 01:58

        Das wäre aber genau meine Frage, da ich in einem tabellarischen Überblick ein Geburtsdatum in Worten ausschreiben muss, z. B. „Achter Mai“ neunzehnhundertneunundachtzig oder „achter Mai“? Und das Jahr in diesem Fall groß oder klein?

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          3. März 2025 um 14:26

          Hallo Frau Bergmann,

          das wäre dann „achter Mai neunzehnhundertneunundachtzig“.

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
  10. Silvia Riedel meint

    9. Juli 2014 um 10:24

    Sehr hilfreicher Artikel.
    Schreibt man bei Ankündigung von Veranstaltungen 9–10 Uhr oder 9 bis 10 Uhr. Oder ist beides möglich?
    Schöne Grüße
    Silvia

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      9. Juli 2014 um 20:27

      Hallo Silvia,
      beides ist möglich.
      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  11. Sabine meint

    12. August 2014 um 18:03

    Der Artikel ist sehr informativ, jedoch komme ich jetzt ins Grübeln.
    Nach meiner Meinung bzw. meines Wissens war ‚den‘ veraltet.
    Schreibt man nun:

    Am Samstag, 16. August, um 10 Uhr, oder
    Am Samstag, den 16. August um 10 Uhr

    Danke für eine zeitnahe Antwort und herzliche Grüße

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      13. August 2014 um 13:25

      Hallo Sabine,

      das veraltete „den“ betrifft die Angabe von Ort und Datum im Brief. Hier sieht die DIN 5008 nur noch die Schreibweise „Berlin, 13.08.2014“ vor. Laut Duden kann man aber auch weiterhin „den“ schreiben. Ihr Beispiel hingegen berührt diesen Fall gar nicht. Sie können beide Schreibweisen verwenden, keine davon ist veraltet. (In der Regel wird es wahrscheinlich mit „den“ besser klingen.)

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Melanie meint

        15. Dezember 2014 um 10:23

        Dazu muss ich aber sagen, dass die zweite Variante falsch ist. Richtig muss es heißen:
        Am Samstag, dem 16. August um 10 Uhr
        Die Formulierung „am“ + „den“ ist falsch.

        Viele Grüße
        Melanie

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          15. Dezember 2014 um 10:30

          Hallo Melanie,

          tut mir leid, Ihnen zu widersprechen, aber der Duden sagt:

          „Zwar wird die Variante mit am …, dem … häufig als stilistisch schöner empfunden, der Anschluss mit den ist aber ebenso korrekt.“

          Quelle: http://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/datumsangaben-die-mit-am-eingeleitet-werden

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
  12. Ruzita meint

    14. August 2014 um 14:23

    wie wird es denn richtig geschrieben?

    6. September 2014
    06. September 2014

    danke für Ihre Antwort

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      14. August 2014 um 14:43

      Hallo,
      das habe ich im Artikel erklärt (unter „Mit oder ohne führende Null?“): Schreiben Sie den Monatsnamen aus, fällt die führende Null weg. Die erste Variante ist also richtig.
      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  13. ji meint

    20. Oktober 2014 um 18:17

    Es gibt die ISO 8601. Also warum sollte man sich noch an ein Format halten, was nur in Deutschland gilt? Und wenn Sie schon selbst sagen, dass man sich doch am besten an eine Schreibweise halten sollte, warum also nicht gleich die internationale Form nehmen? hh:mm:ss und nicht anders (wenn man noch bei Stunden und Minuten bleibt, aber das ist eine andere Geschichte). Und fertig. Einfacher geht es (fast) nicht. In der ISO-Norm ist auch geregelt, wie numerisch das Datum auszusehen hat. Mehr braucht man nicht zu wissen, man braucht nicht wissen, wie es die Deutschen machen mit ihren zig Ausnahmen, man braucht nicht wissen, wie es der Ami macht oder der Franzose oder der Russe oder der Chinese … Das kann man sich alles sparen. Einfach die internationale Norm nehmen und fertig. Das sollte man bei jeder Norm so machen. Gibt es einen internationalen Standard, sollte man konsequent diesen nehmen und alle anderen Vorgängervarianten vergessen. Das spart so einiges, Umwandlungsstress oder Umrechnen, das Merken vieler Formen und Schreibweisen und auch die Zeit und Energie, die man dafür aufwenden muss. Ich schreibe nur noch nach dieser Norm.

    Antworten
  14. ag meint

    30. Oktober 2014 um 17:06

    Vielen Dank für die schöne und informative Website!

    Ich muss das eine Thema noch auf die Spitze treiben:

    Jeder kennt natürlich „vom 12. bis 13. Mai“, auch „12.–13. Mai“ oder „12. – 13.05.“ (siehe Ihre Ausführungen).
    Ich lese des öfteren aber auch „vom 12.–13. Mai“ oder auch „vom 12.–13.05.“ Mir kommt das immer falsch vor: Ich finde, man kann das „bis“ nicht durch einen Binde- oder Gedankenstrich ersetzen , wenn man die Präposition „von“ zuvor noch ausgeschrieben hat (und klar – „von“ lässt sich auch nicht durch ein Satzzeichen ersetzen).
    Wissen Sie, was richtig ist?

    Viele Grüße

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      30. Oktober 2014 um 17:18

      Hallo,
      interessante Frage. Im Duden finde ich das Beispiel: „Das Buch darf 10–12 Euro kosten.“ Der „bis“-Strich ist also im Satzgefüge erlaubt, analog auch in Ihrem Beispiel „vom 12.–13. Mai“. Ich gebe Ihnen jedoch recht, dass das stilistisch nicht sehr schön ist. Ich persönlich würde die ausgeschriebene Variante bevorzugen.
      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Marion Kümmel meint

        23. Januar 2018 um 11:52

        Hallo,
        es gibt einen Duden-Beleg für Ihre Empfehlung. Im Abschnitt »Textverarbeitung und E-Mails« (ehemals »Richtlinien für den Schriftsatz«) unter »Strich für ›gegen‹ und ›bis‹« findet sich die alte Satzregel, nach der »bis« in der Verbindung »von … bis« auszuschreiben ist. Auch die DIN 5008 (für Büro und Verwaltung) führt im Abschnitt »Zeichen für bis« ein Beispiel an.
        Viele Grüße
        Marion Kümmel

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          23. Januar 2018 um 11:57

          Hallo Frau Kümmel,

          vielen Dank. Ich habe den Beitrag ja gerade überarbeitet und im Zuge der Recherchen dazu auch die von Ihnen erwähnte Regel gefunden. In der Neufassung des Beitrags habe ich das daher auch so aufgenommen.

          Also noch mal im Klartext: In der Verbindung „von … bis …“ ist kein „bis“-Strich zu verwenden, sondern das Wort „bis“ nach Möglichkeit auszuschreiben. 🙂

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
          • Marion Kümmel meint

            23. Januar 2018 um 14:13

            Hallo, Frau Lamer,

            ich bin über das »nach Möglichkeit auszuschreiben« gestolpert. Das ist ja keine Option, sondern eine feste Regel im Schriftsatz. 😉

            Viele Grüße
            Marion Kümmel

          • Dr. Annika Lamer meint

            23. Januar 2018 um 14:25

            Hallo Frau Kümmel,

            danke fürs Nachhaken. Grundsätzlich erlaubt der Duden ja die Verwendung des „bis“-Strichs auch im Satzgefüge, siehe das Beispiel „Das Buch darf 10–12 Euro kosten.“ Deshalb hätte ich das nicht ganz so streng gesehen, wenn es gewichtige Gründe wie z. B. Platzmangel gibt.

            Aber Sie haben recht, der Duden formuliert es eigentlich unmissverständlich. Ich werde das „nach Möglichkeit“ streichen.

            Herzliche Grüße
            Annika Lamer

  15. Alma Tadema meint

    31. Oktober 2014 um 11:13

    wie wird es denn richtig geschrieben?

    Die Künstlerinnen öffnen vom 7. – 9. Dezember die Ateliers.
    Die Künstlerinnen öffnen vom 7. bis 9. Dezember die Ateliers.

    Im Internet darf man manchmal kein „.“ nutzen. Ich habe gerade eine kleine Anzeige in Facebook kreiert und durfte nicht „vom 7. – 9. Dezember“ sondern „vom 7 – 9 Dezember“ schreiben

    danke für Ihre Antwort

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      2. November 2014 um 08:22

      Hallo,
      Ihre Beispielsätze sind beide korrekt. Dass man keinen Punkt nutzen darf, habe ich noch nie gesehen. Vermutlich ein Amerikanismus?
      Schöne Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Dr. Annika Lamer meint

        23. Januar 2018 um 12:02

        Edit: Ich muss mich verbessern. In der Verbindung „von … bis …“ ist das Wort „bis“ auszuschreiben. Korrekt ist also:

        Die Künstlerinnen öffnen vom 7. bis 9. Dezember die Ateliers.

        Herzliche Grüße
        Annika Lamer

        Antworten
  16. Peter Crom meint

    29. November 2014 um 10:04

    In Tabellen usw. gibt es manchmal Abkürzungen wie zum Beispiel: 1 Jan 2014 (oder 1. Jan 2014)
    Wass wird mit März gemacht? Mar oder Mär (oder Mar. / Mär.)
    Wie macht mann eine richtige Kurtzschrift?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      1. Dezember 2014 um 11:02

      Hallo Herr Crom,
      März können Sie mit „Mär“ abkürzen.
      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • David K. meint

        27. Mai 2021 um 17:32

        In der Regel wird meines Wissens bei Abkürzung standardisiert mit 3 Buchstaben, „Jan., Feb., Mrz., Apr., Jun. …“. abgekürzt. So könnte es auch in Tabellen verwendet werden, jedoch ohne den Punkt hinter dem gekürzten Monat zu verwenden.

        Antworten
  17. Leonard König meint

    5. Januar 2015 um 20:47

    Hallo,
    vorweg ein Lob für diesen sehr informativen Artikel.
    Ich bin auf diesen bei meiner Google rechercher zur Schreibweise einer Zeitdauer gestoßen, auch wenn es hier garnicht um eine Solche geht.

    Folgende Frage: Wie gebe ich eine Zeitdauer richtig (wichtiger eigentlich gut lesbar und verständlich) an?
    Folgendes ist mir eingfallen:
    75 Minuten
    75 Min
    1 Stunde 15 Minuten
    1 Std. 15 Min.
    1,25 Stunden
    1,25h
    1h15m
    1h 15m

    In einem Text spricht denke ich nichts gegen ein ausführliches „Stunde“. Was wenn es eng wird und ich in einer Auflistung die Dauer einer Veranstaltung in einer nachgestellten Klammer angeben möchte?
    Mit wissenschaftlichem Hintergrund sind mir die vier letzen Schreibweisen nicht fremd. Sind sie aber auch allgemein verständlich?

    Würde mich freuen wenn Sie hierzu ein paar Infos hätten. Vieleicht auch als eingenständiger Blogeintrag damit es für Ander suchende gut zu finden ist und um auf die guten Vorsätze für den Blog anzuspielen.

    Mit freunlichen Grüßen

    Leonard König

    Antworten
  18. Dr. Annika Lamer meint

    5. Januar 2015 um 22:35

    Hallo Herr König,

    vielen Dank für das Lob. Mal aufgedröselt:

    1,25 Stunden
    1,25 h
    würde ich nicht schreiben, das erfordert zu viel Rechenkunst.

    75 Minuten
    75 Min
    sind ok. Nach „Min“ setzt der Duden allerdings einen Punkt („75 Min.“).

    Leserfreundlicher finde ich die Aufteilung in Stunden und Minuten:
    1 Stunde 15 Minuten
    1 Std. 15 Min.
    Ich frage mich allerdings, ob man hier nicht ein „und“ dazwischensetzen müsste.

    Schließlich zu Ihrem letzten Vorschlag: Die Abkürzung „m“ ist laut Duden veraltet, besser ist „min“. Nach der Ziffer muss ein Leerschritt stehen. Korrekt wäre also:
    1 h 15 min

    Mein Fazit: Wenn ich Platz habe, würde ich „1 Stunde und 15 Minuten“ schreiben. Wenn es eng wird, „1 h 15 min“. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

    Herzliche Grüße
    Annika Lamer

    Antworten
    • Dirk Herden meint

      27. Januar 2017 um 13:43

      Hallo Frau Dr. Lamer, hallo Herr König,

      die Abkürzung „m“ steht ja auch für Meter 😉

      Beste Grüße
      Dirk Herden

      Antworten
  19. Ädword Snoudän meint

    7. Januar 2015 um 12:17

    Ein schöner, interessanter und informativer Artikel! Und wenn ich mir die Zeitspanne zwischen Erstellungsdatum und der letzten Kommentare anschaue, anscheinend ein ewig aktuelles Thema 🙂

    Ich hätte auch eine Frage, die allerdings evtl. eher stilistischer Natur ist:

    Schreibt diese DIN auch das Datumsformat in Verträgen (meist am Ende vor der Unterschrift) vor?

    Musterstadt, der 1. Januar 2015 -> ist bestimmt korrekt oder?

    Musterstadt, 01.01.2015 -> mag zwar richtig sein, gefällt mir persönlich aber überhaupt nicht

    Ich suche sogar eine etwas „feierlichere“ Lösung, hätten sie da eine Idee? Z.B.

    In Musterstadt, am 1. Januar 2015 -> und dann wieder die obligatorische Kommafrage….

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      7. Januar 2015 um 13:33

      Hallo,

      danke für das nette Feedback. Ich würde vermuten, dass sich Ort + Datum im Vertrag analog zum Brief verhalten. Demnach wäre der Anschluss mit „der“ falsch, und Sie hätten die Wahl zwischen:
      Musterstadt, den 1. Januar 2015 oder
      Musterstadt, 1. Januar 2015.

      Ob die DIN 5008 dazu etwas sagt, weiß ich nicht – ich selbst besitze dieses wertvolle Schriftstück nicht. Ich beantworte die Fragen hier also immer nur nach bestem Wissen und Gewissen (und nach dem Duden).

      „In Musterstadt, am 1. Januar 2015“ kann man so schreiben, denke ich. Es ist sicherlich etwas „freier“ und weniger formelhaft, steht so also bestimmt nicht in der DIN. 😉 Das Komma würde ich auch so setzen.

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Dr. Annika Lamer meint

        23. Januar 2018 um 10:39

        Update: Inzwischen liegt mir die DIN 5008 vor.

        Antworten
  20. KommaNull meint

    16. Januar 2015 um 16:52

    Toller Artikel, sehr aufschlussreich!

    Meine Frage:
    Wenn ich in einer Anzeige die Infos kurz halten
    (Wochentag, Datum und Uhrzeit unterbringen möchte )
    z.Bsp. Fr 16.1.15, 13 -18 Uhr wäre diese Schreibweise Korrekt?

    Wie steht es allgemein mit Kommasetzung bei Datum- und Uhrzeitangaben wenn kein dem/den bwz um von dabei stehen?

    Viele Grüße

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      16. Januar 2015 um 21:58

      Hallo,

      Ihr Beispiel würde ich wie folgt korrigieren:
      Fr., 16.01.15, 13–18 Uhr

      Wochentag, Datum und Uhrzeit werden jeweils durch ein Komma abgetrennt.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  21. Johannes meint

    27. Januar 2015 um 11:02

    Hallo Frau Lammer,

    ich stehe vor folgendem Problem und würde mich über Ihre Meinung freuen:

    Es handelt sich um ein Event-Poster.

    Di., 27.Januar 2015,
    Hamburg, 20 Uhr

    Die Schreibeweise Wochentag mit Punkt und Komma sieht stilistisch nicht schön aus.

    Di. 27.Januar 2015
    Hamburg, 19Uhr

    Di 27. Januar 2015
    Hamburg, 19Uhr

    Danke,
    Johannes

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      27. Januar 2015 um 11:29

      Hallo Johannes,

      tja, offiziell richtig ist es schon mit Punkt und Komma, da kann ich Ihnen leider nichts anderes sagen. Falls Sie genug Platz haben, können Sie den Wochentag ja vielleicht ausschreiben?

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      PS: Achten Sie auch auf die Leerzeichen (27. Januar, 19 Uhr).

      Antworten
  22. Johannes meint

    27. Januar 2015 um 14:32

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Viele Grüße.
    Johannes

    Antworten
  23. Anonym meint

    17. Februar 2015 um 13:24

    ich habe eine Frage bezüglich Kommata

    am Samstag, 17.. März 2015, um 19.30 Uhr.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      17. Februar 2015 um 14:31

      Hallo,

      die Kommata sind korrekt: am Samstag, 17. März 2015, um 19.30 Uhr.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  24. Jakub meint

    13. März 2015 um 16:40

    Sehr geehrte Frau Lamer,

    ich möchte Tag und Monat mit Zahlen/Punkten abkürzen. Ohne Jahreszahl.
    Wie ist es richtig ?

    11.03
    11.03.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      14. März 2015 um 21:01

      Hallo,

      „11.03.“ ist richtig, also mit Punkt am Ende.

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  25. Swish meint

    16. Mai 2015 um 17:53

    Hallo

    Ich habe eine Frage und zwar wenn am vom „13.7 – 15.7.2015 “ Muss man das bis auschreiben?

    Bzw. Wann schreibe ich das Bis aus und wann muss 13.07. (Also das 0 hinzufügen?)

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      24. Mai 2015 um 23:07

      Hallo Swish,

      das „bis“ können Sie ausschreiben oder als Strich setzen, beides ist korrekt.

      Zur zweiten Frage: Steht das Datum allein, sollten Sie die führende Null setzen. Steht das Datum hingegen im Textgefüge, etwa in einem Satz, dürfen Sie die Null laut Duden auch weglassen. Beispiele:

      Vom 13.7. bis 15.7.2015 bieten wir Ihnen Spaß und Unterhaltung.
      Termine: 13.07.–15.07.2015

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  26. Johanne Cantin meint

    18. Juni 2015 um 19:37

    Guten Tag, ich habe eine Frage und zwar wie schreibt man ein Datum in einem Brief ohne Tag:
    Basel, August 2015 oder
    Basel, im August 2015?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Lg Johanne

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      19. Juni 2015 um 10:33

      Hallo Johanne,

      ich würde sagen, das geht beides. Eine Regel habe ich dazu nicht gefunden.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  27. Prinzessin meint

    2. September 2015 um 22:36

    Hallo,

    ich finde den Blog in der Tat auch sehr hilfreich, auch wenn ich ein Problem habe, zudem ich keine Antwort finde:

    Ich mache grad ein Anschreiben für den Prospektversand in meiner Firma. Da noch nicht ganz klar ist, wann wir den Prospekt verschicken können, da noch nicht gedruckt, würde ich auf dem Anschreiben gerne kein Datum (z. B. 15.09.2015) vermerken, sondern „im September 2015“ oder „September 2015“.
    Was ist richtig? Oder hätten Sie eine andere Lösung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    MfG

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      3. September 2015 um 14:11

      Hallo,

      die Frage hat Ihre Vorschreiberin auch schon gestellt – Sie können meines Wissens beides schreiben:
      Musterstadt, September 2015 oder
      Musterstadt, im September 2015.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  28. Prinzessin meint

    3. September 2015 um 15:32

    Oh, wie peinlich. Ich hab von oben runter die Einträge gelesen, aber dann zu früh aufgehört. Sorry!
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
    MfG

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      3. September 2015 um 17:54

      Kein Problem, es sind ja wirklich eine Menge Kommentare. 🙂

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  29. Peter meint

    9. September 2015 um 09:17

    Guten Tag Frau Lamer,
    vielen Dank für die wertvollen Sprachhinweise. Als Südtiroler verfallen wir nicht selten dem Grenzlandesperanto und produzieren dabei kuriose Stilblüten.

    Herzliche Grüße
    Peter Righi

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      9. September 2015 um 09:21

      Hallo Herr Righi,
      danke für den netten Kommentar. Grenzlandesperanto klingt spannend. 🙂
      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  30. Neni Juhaeni meint

    13. September 2015 um 13:55

    Guten Abend Frau Lamer,
    Ihr Artikel gefaellt mir sehr. Er ist nuetzlich fuer die Deutsch-Lernende.
    Und jetzt habe ich Frage. Ist dieser Satz richtig ? Heute/jetzt ist Jahr 2015.
    Ich bitte Sie um die Erklaerung.
    Danke im Voraus
    LG,
    Neni

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      13. September 2015 um 22:57

      Hallo Neni,

      vielen Dank für Ihr Feedback. Bei Ihrem Satz fehlt der Artikel, richtig wäre: „Jetzt ist das Jahr 2015.“ Mit „heute“ würde man den Satz eher nicht bilden.

      Auch möglich:
      – „Wir befinden uns im Jahr 2015.“
      – „Wir schreiben das Jahr 2015.“
      – „Jetzt sind wir im Jahr 2015.“

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  31. Marie Höfle meint

    21. September 2015 um 00:06

    Ist die Angabe :

    Am Dienstag, den 12.03.15 fand der Wettbewerb statt.

    richtig?

    Geht auch:

    Am Dienstag vergangener Woche fand der Wettbewerb statt. ??

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      21. September 2015 um 09:52

      Hallo,

      ja, das ist beides korrekt.

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  32. Baerfacker, Hedda meint

    21. September 2015 um 09:32

    Hallo Frau Lamer,
    interessante Ausführungen; aber das, was ich suchte, habe ich nicht gefunden …
    Meine Frage wäre: Wie erfaßt man einen Zeitraum von mehreren Monaten, die nicht beieinander liegen, z.B. die Monate 04 (April), 06 (Juni), 08 (August) und 09 (September) 2015 – schreibt man da 4,6,8,9 ’15 oder 04,06,08,09 ’15 oder 4/6/8/9 ’15 oder vielleicht 04/06/08/09 – 2015 oder gar 04,06,08,09 /’15 ?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen .
    Danke vorab.
    Mit freundlichen Grüßen Hedda B..

    Antworten
  33. Baerfacker, Hedda meint

    21. September 2015 um 09:52

    Ergänzung
    oder schreibt man (so wie ich’s getan hatte) : 04.06.08.09/2015 ??
    MfG nochmals Hedda B..

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      21. September 2015 um 10:00

      Hallo,

      die Zeichensetzung ist in Ihren Beispielen etwas abenteuerlich, wenn ich es so ausdrücken darf. 🙂 Außerdem bieten sie zu viel Raum für Missverständnisse.

      Ich würde es so schreiben:
      04/2015, 06/2015, 08/2105, 09/2015

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Baerfacker, Hedda meint

        21. September 2015 um 14:49

        Danke für die Antwort … schön, dann war’s ja – zusammengefaßt – beinahe richtig > mußte mich kurz fassen beim Feld Betreff: (nur begrenzte Anzahl Zeichen möglich).
        MfG, und Danke nochmals Hedda B..

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          21. September 2015 um 21:55

          Hallo,

          wenn Sie sich kurz fassen müssen, wäre mein Rat:
          04, 06, 08, 09/2015

          (Fürs nächste Mal vielleicht.)

          Viele Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
          • Baerfacker, Hedda meint

            22. September 2015 um 08:42

            Danke !
            So weiß ich es nun ganz genau, und werde es künftig auch so schreiben (das Ende war ja schon mal richtig) …
            MfG Hedda B..

  34. amicone meint

    6. Oktober 2015 um 16:03

    guten Tag,

    eine Frage habe ich auch welche ich nun nicht gefunden haben.
    schreibt man: Preisliste gültig ab dem 01.10 2015 , oder 01.10.2015 (Punkt nach dem Monat)?
    oder ist beides richtig. ich dachte immer dass, wenn mann das Jahr nicht abkürzt dass heist 2015 kommt kein Punkt und wenn ich es abkürze 15 kommt Punkt.
    vielen Dank .-)

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      7. Oktober 2015 um 10:10

      Hallo,

      01.10.2015 ist richtig – der Punkt hat mit der Abkürzung nichts zu tun.

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  35. Ulla Weber meint

    6. Dezember 2015 um 19:35

    Fantastische Informationen, vielen Dank dafür!

    Es wäre vielleicht inzwischen sinnvoll auch all die Informationen, die auf Fragen gegeben werden, in einer Erweiterung des Artikels zusammenzufassen.

    Viele Grüße
    Ulla Weber

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      7. Dezember 2015 um 11:36

      Hallo Frau Weber,

      vielen Dank. Ja, vielleicht werde ich den Artikel einmal überarbeiten bzw. ergänzen – wobei doch viele der Kommentare „Spezialfälle“ sind.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  36. C. Günzel meint

    7. Januar 2016 um 01:01

    Hallo Frau Lamer,
    wenn ich auf einem Plakat schreiben will:
    Sa, 06. August 2016
    muss es Sa., 06. August 2016
    oder Sa, 06. August 2016
    oder nur Sa 06. August 2016
    heißen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Viele Grüße
    C. Günzel

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      7. Januar 2016 um 10:37

      Hallo Herr Günzel,

      ganz korrekt wäre es so:
      Sa., 6. August 2016

      Laut Duden werden Wochentage mit Punkt abgekürzt. Das gehört aber meines Erachtens zu den Regeln, mit denen man es in der Werbung nicht ganz so genau nehmen muss, gerade wenn Sie da vielleicht vom Schriftbild/Layout her Bedenken haben.

      Die führende Null beim Tag entfällt, wenn der Monat ausgeschrieben wird.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  37. Mary Schneider meint

    13. Januar 2016 um 08:46

    Hallo Frau Lamer,

    wir sind uns in einer Sache nicht ganz einig: es geht um Beerdigungen.

    Hier zwei Möglichkeiten:

    Die Beerdigung findet am Freitag, 15. Januar, um 13 Uhr in der Kirche zu Tingleff statt.

    Die Beerdigung findet am Freitag, 15. Januar, ab 13 Uhr in der Kirche zu Tingleff statt.

    Meine Kollegin meint, es müsste ab 13 Uhr heißen. Ich hingegen bin der Meinung, dass ich dann auch um 13.15 Uhr kommen kann. Theoretisch wäre es selbstverständlich eine Frechheit, aber bei „ab“ setze ich voraus, dass ich nicht direkt um die Uhrzeit dasein muss.

    Herzliche Grüße

    Mary Schneider

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      13. Januar 2016 um 10:15

      Hallo Frau Schneider,

      ich würde Ihnen auch zu „um 13 Uhr“ raten. Das Argument Ihrer Kollegin ist wahrscheinlich, dass die Beerdigung ja nicht nur um 13 Uhr stattfindet, sondern länger dauert. „Ab 13 Uhr“ klingt aber tatsächlich eher wie ein offenes Angebot, etwa ein Tag der offenen Tür. „Um 13 Uhr“ ist verbindlicher (und geht auch trotz des Verbs „stattfinden“).

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  38. Grit Jassmann-Egner meint

    5. Februar 2016 um 11:20

    Hallo Frau Lamer

    Ist Ihnen vielleicht eine Regel bekannt, die das Wörtchen „um“ bei Zeitangaben betrifft?

    Das Meeting findet um 8.15 Uhr statt.
    Das Meeting findet 8.15 Uhr statt.
    Das Meeting findet viertel nach acht statt. (sicher umgangssprachlich, aber richtig ohne „um“?)

    Beste Grüße
    Grit Jassmann-Egner

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      8. Februar 2016 um 11:44

      Hallo Frau Jassmann-Egner,

      nein, dazu ist mir leider keine Regel bekannt. Es mag auch in unterschiedlichen Teilen Deutschlands unterschiedlich gehandhabt werden. Standardsprachlich korrekt erscheint mir die Variante mit „um“.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  39. Grit Jassmann-Egner meint

    17. Februar 2016 um 15:02

    Sehr geehrte Frau Lamer

    Vielen Dank für Ihre schnelle, hilfreiche Antwort.

    Herzlicher Gruß
    Grit Jassmann-Egner

    Antworten
  40. Frank Hülsmeier meint

    23. Februar 2016 um 08:50

    Hallo Frau Lamer,

    vielen Dank für die ausführliche Darstellung der unterschiedlichen Schreibweisen.

    Als Elektronikentwickler bin ich über Ihren Artiekl „gestolpert“, da mir ein paar Zweifel zur Darstellung der aktuellen Uhrzeit in Kombination mit dem Datum in einer Displayanzeige aufkamen. Nebenbei habe ich einige Bestätigen in Ihren Ausführungen gefunden, die einem so im täglichen Leben tatsächlich immer wieder begegnen.
    Doch kurz zurück zur Displayanzeige: Dort habe ich es so programmiert, dass in einer Zeile die Uhrzeit inkl. Sekunden angezeigt wird und in der nächsten Zeile das Datum. Beispiel:
    08:49:20
    Di – 23.02.2016

    Tatsächlich ist es so formatiert, dass auf Grund der Displaybreite die Uhrzeit die gesamte Breite einnimmt und das Datum darunter mit kleinerer Schrift in passender Breite erscheint. Also quasi im Blocksatz.
    Wäre das denn nun noch konform zur Norm?

    mfg

    Frank Hülsmeier

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      23. Februar 2016 um 11:24

      Hallo Herr Hülsmeier,

      danke für Ihren Kommentar. Das einzig Ungewöhnliche an Ihrem Beispiel ist ja der Gedankenstrich. Haben Sie ihn aus optischen Gründen gewählt oder weil die Darstellung eines Kommas auf dem Display nicht möglich ist? So oder so, ein Display ist kein Normfall, jedenfalls nicht so wie ein Geschäftsbrief. Ich finde Ihre Lösung daher vollkommen ok.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Frank Hülsmeier meint

        24. Februar 2016 um 09:02

        Hallo Frau Lamer,

        der Gedankenstrich ist aus rein optischen bzw. visuellen Gründen gewählt worden. Ein Punkt mit Komma und Leerzeichen wäre optisch ungünstiger.

        Aber wenn Sie der Meinung sind, dass die Darstellung akzeptabel ist, dann freut mich das.

        In der Entwicklung von Displaydarstellungen stehen wir in der Technik leider sehr oft vor dem Kompromiss zwischen korrekter Schreibweise und gerade noch verständlicher Darstellung.

        Auch die Verwendung von englischen Begriffen, kombiniert mit Deutsch, also technisch Denglisch ist leider immer wieder üblich und manchmal kaum vermeidbar.
        Vielleicht wäre das auch mal ein Thema für Sie !?
        „Intuitive Benutzerführungen und Bildschirm-Darstellungen in der Elektronik“, oder so ähnlich.

        Wäre bestimmt spannend 🙂

        Vielen Dank nochmals

        Frank Hülsmeier

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          25. Februar 2016 um 11:15

          Hallo Herr Hülsmeier,

          ja, in der Werbung greifen oft ähnliche Gründe, warum man es mit den offiziellen Regeln manchmal nicht sooo genau nimmt. (Siehe: http://www.annika-lamer.de/rechtschreibung-in-der-werbung/.)

          Beim Technik-Deutsch-Denglisch gebe ich Ihnen ebenfalls recht, das ist oft gar nicht vermeidbar. Und mir als Blogthema ein bisschen zu anstrengend – aber danke für den Vorschlag, vielleicht ergibt sich ja mal etwas. 😉

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
  41. Christian Benedict meint

    2. März 2016 um 09:46

    Sehr schöner Artikel,

    ich stolpere aber über eine Tastenkombination am PC: Strg + [-] ergibt bei mir keinen Gedankenstrich.
    Dazu braucht es die Tastenkombination Alt + [0150] (auf dem Nummernblock der Tastatur).

    [–] (Gedankenstrich)
    [-] (normaler Bindestrich)

    Die Tastenkombination am Mac im Text ist hingegen korrekt.

    Als Tipp für solche „Spezialfälle“: Ich nutze öfter das Programm Zeichentabelle am PC. Dort werden sowohl alle Zeichen einer Schrift aufgelistet als auch die o. G. Tastenkombination. Sehr hilfreich z. B. auch für die korrekten Anführungszeichen („“).

    Oder liege ich da falsch?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      2. März 2016 um 09:59

      Hallo Herr Benedict,

      als Mac-Nutzerin konnte ich die Windows-Variante nicht selbst ausprobieren, sondern habe folgende Quelle genutzt: http://praxistipps.chip.de/gedankenstrich-in-word-einfuegen-so-gehts_20663

      Ich wollte es nicht zu kompliziert machen und habe daher nur die einfache Variante genannt. Tatsächlich scheint sie aber nicht immer zu klappen, denn bei Chip steht: „Funktioniert diese Kombination nicht, so halten Sie zusätzlich die [Umschalt]-Taste gedrückt.“ Seien Sie mal so nett und probieren das bei sich aus. 😉

      Ihr Hinweis auf die Zeichentabelle ist auch sehr hilfreich.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Max meint

        23. Mai 2017 um 16:53

        Bin auch gerade darüber gestolpert. Gedankenstrich funktioniert bei mir nur mit Word 2010 nur mir Strg + (-).

        Und zwar nur mit dem Minus auf dem Ziffernblock.

        Hoffe geholfen zu haben.

        Max

        Antworten
        • Bernd Köhler meint

          11. Februar 2019 um 11:14

          Ja, bei Chip steht auch, dass bei Verwendung von Strg +(-) für den Gedankenstrich das Minus auf dem Ziffernblock zu verwenden ist.

          Falls es nochmal einen Überarbeitung des geben sollte, könnte das „auf den Ziffernblock“ vielleicht mit eingefügt werden. Ich habe auch einen Weile gesucht.

          Antworten
          • Dr. Annika Lamer meint

            11. Februar 2019 um 11:22

            Hallo Herr Köhler,

            vielen Dank für den nochmaligen Hinweis, ich habe es ergänzt.

            Beste Grüße vom Mac
            Annika Lamer

  42. Michela meint

    29. April 2016 um 11:45

    Guten Tag! Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen. Darf ich noch um eine zusätzliche Antwort bitten. Darf man bei „vom 1. Mai bis 20. Mai…“ und „von 1. Mai bis 20. Mai…“ beliebig beide Varianten benützen oder ist eine einzige richtig?

    Vielen Dank!

    Beste Grüße

    Michela

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      29. April 2016 um 11:53

      Hallo Michela,

      richtig lautet es: „vom 1. Mai bis 20. Mai“. Die Variante mit „von“ ist nicht korrekt.

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  43. Michela meint

    2. Mai 2016 um 08:53

    Hallo Dr. Lamer!

    Vielen Dank für Ihre Antwort! Bitte Sie noch um die zusätzliche Erklärung.

    Müsste man nicht schreiben: vom 5. Mai bis zum 6. Juni oder von 5. Mai bis 6. Juni?

    Artikel vorne und hinten oder beide Male nicht?

    Dankend

    Michela

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      2. Mai 2016 um 09:03

      Hallo Michela,

      möglich sind:
      – vom 5. Mai bis zum 6. Juni
      – vom 5. Mai bis 6. Juni

      Das „zum“ können Sie also einfügen oder nicht, aber „von“ ist nie richtig. Es muss auf jeden Fall „vom“ heißen.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • M. Müller meint

        19. September 2016 um 11:26

        Hallo Frau Lamer,
        vielen Dank für Ihre hilfreiche Seite.
        Eine Frage hätte ich noch zur Thematik „von“ / „vom“ wenn es sich um einen Zeitraum innerhalb eines Monats handelt, z.B. „15. – 18. Januar“.
        Müsste ich hier nicht entweder „vom 15. bis zum 18. Januar“ oder „von 15. bis 18. Januar“ sagen bzw. auch schreiben?
        Mit freundlichem Gruß,
        M. Müller

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          19. September 2016 um 11:36

          Hallo Herr Müller,

          nein, die Antwort bleibt dieselbe wie oben, auch wenn es um einen Zeitraum innerhalb eines Monats geht:

          – vom 15. bis zum 18. Januar
          – vom 15. bis 18. Januar

          sind die möglichen Varianten. „Von“ + Datum ist niemals korrekt, es muss immer „vom“ heißen. Bei „bis“ hingegen ist man freier – fragen Sie mich nicht, warum.

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
  44. Ferdy meint

    10. Mai 2016 um 22:56

    Noch nicht ersichtlich ist für mich, trotz sorgsamer Durchsicht, wie oft „UHR“ geschrieben werden MUSS:
    Von 06.30 Uhr bis 10.30 Uhr …
    ODER
    Von 06.30 bis 10.30 Uhr …

    (In Ihrem Beispiel gibt es nur: „10-18 Uhr“)

    Liebe Grüße
    Ferdy

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      11. Mai 2016 um 10:05

      Hallo Ferdy,

      ich würde sagen, das geht beides. Eine offizielle Regel habe ich dazu allerdings nicht parat.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Ferdy meint

        11. Mai 2016 um 10:32

        Vielen Da-haaank!

        Antworten
  45. Roland Fankhauser meint

    12. Mai 2016 um 16:41

    Ihr Artikel hat mir sehr geholfen. Die Schreibweise des Datums mit 01. Juni (Null vor Zahl und ausgeschriebenem Monat) ist in der Praxis sehr geläufig. Ich kann mir nicht erklären, warum, wenn die Regeln doch klar sind.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      13. Mai 2016 um 13:01

      Hallo Herr Fankhauser,

      dafür, dass Sie den Fehler so häufig beobachten, gibt es sicher mehrere Gründe: 1. Solche Dinge werden nicht der Schule durchgenommen. 2. Nur wenige Menschen erkennen die Schreibweise als falsch, es wird einen also kaum jemand darauf hinweisen. 3. Selbst wenn einen mal jemand darauf aufmerksam gemacht hat, vergisst man solche Details doch schnell wieder. Alles in allem ist es ja auch kein „schlimmer“ Fehler! 🙂

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  46. B meint

    20. Mai 2016 um 21:17

    Sehr geehrte Frau Dr. Lamer,

    Vielen Dank für den interessanten Artikel.

    Gibt es eine Regel zur Angabe von Lebenslauf-Daten, welche nur aus Monat und Jahr bestehen?

    Bsp. 1, Null in der Monatsangabe
    06/2007–05/2008 Mitarbeiter, Superfirma

    Bsp. 2, keine Null in der Monatsangabe
    6/2007–5/2008 Mitarbeiter, Superfirma

    Bsp. 3, Monat ausschreiben
    Juni 2007 – Mai 2008 Mitarbeiter, Superfirma

    Bsp. 4, alle Monate auf drei Buchstaben kürzen
    Jun 2007 – Mai 2008 Mitarbeiter, Superfirma

    Ich bin in dieser Frage stets unschlüssig. Zwecks Layout/Bündigkeit entscheide ich mich jeweils für die Lösung aus Bsp. 1, bin aber nicht wirklich glücklich damit.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen schon im Voraus
    Dr. B. A.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      21. Mai 2016 um 18:13

      Hallo,

      eine feststehende Regel gibt es dazu meines Wissens nicht. Sie können es also so halten, wie es Ihnen im Layout am besten erscheint. (Ich verstehe aber Ihr Zögern – das habe ich früher beim Lebenslaufschreiben auch immer so empfunden. Ich habe mich damals genau wie Sie für Lösung 1 entschieden.)

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  47. Alexander Bálly meint

    14. Juni 2016 um 08:03

    Ich finde diesen Beitrag wundervoll: Eine recht komplexe und widersprüchliche Regelung wurde klar und leicht verständlich aufgedröselt.

    Wenn ich oller Miesepeter dennoch etwas zu benörgeln finde, ist es Gejammer auf höchsten Niveau. Mir missfällt – wenn ich die güldene Axt zum Haarespalten schwingen darf – der Begriff des „Gedankenstrichs“ in dem Artikel. Gemeint ist das Zeichen, der Halbgeviertstrich. Dessen Funktion ist neben anderem auch der Gedankenstrich. Diese Verwendung des pars pro toto ist vielleicht weniger sinnvoll. (Dieses Zeichen und andere horizontale Striche in ihrer korrekten Verwendung wäre sicher ein eigenes lohnendes Thema.)

    Insgesamt aber freue ich mich sehr, den Artikel gefunden, gelesen und dauerhaft in den Lesezeichen verlinkt zu haben. Einfach klasse!

    Schöne Grüße,

    Alexander

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      14. Juni 2016 um 08:36

      Hallo Alexander,

      vielen Dank für Ihren Kommentar und das tolle Lob.

      Zur Frage „Gedankenstrich oder Halbgeviertstrich“: In der Sache mögen Sie recht haben. Aber: Der Duden selbst verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff „Gedankenstrich“.

      „Als Zeichen für ‚gegen‘ und ‚bis‘ findet der Gedankenstrich Verwendung“ (Duden, 24. Auflage 2006, S. 118).

      Ich würde den „Gedankenstrich“ daher als populären Begriff für das Zeichen [–] verstehen und so auch verwenden. Zumal ich in diesem Blog immer bestrebt bin, es so einfach wie möglich zu halten und Fachbegriffe nach Möglichkeit zu vermeiden. (Den Begriff „Halbgeviertstrich“ werden viele Leser nicht kennen.)

      Trotzdem herzlichen Dank für den interessanten Einwand.

      Beste Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  48. Marion Kiderle meint

    11. Juli 2016 um 12:05

    Hallo,
    ein toller Artikel, der die Regeln gut erklärt!

    Eine Frage hätte ich dazu noch, das wurde, glaube ich, noch nicht behandelt.

    Wenn es am Ende eines Vor- oder Grußwortes, einer Einleitung o. Ä. heißt:

    München im Juli 2016
    München, im Juli 2016

    muss das Komma rein oder nicht?

    Viele Grüße und danke im Voraus
    Marion

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      14. Juli 2016 um 12:11

      Hallo Marion,

      danke für deine Frage – ich würde ein Komma setzen.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  49. Rabel Claudia meint

    10. August 2016 um 12:42

    Sehr geehrte Frau Dr. Lamer,

    Welche Formulierung ist richtig?
    Der Bericht wurde am 08. Juli 2016 an die Abteilung zur Genehmigung in der Sitzung am (oder: vom ?) 12. Juli 2016 gesendet.

    Wann schreibt man „am“ und wann „vom“ ?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      4. Oktober 2016 um 10:55

      Hallo Frau Rabel,

      entschuldigen Sie bitte, Ihr Kommentar war im Spam gelandet – warum auch immer. Ich hoffe, meine Antwort kommt nicht zu spät.

      Die Formulierung „in der Sitzung vom …“ impliziert meiner Meinung nach, dass die Sitzung in der Vergangenheit liegt. Da der Bericht vorher versendet wurde, würde ich lieber „in der Sitzung am 12. Juli 2016“ schreiben. Allerdings ist der Satz ohnehin sehr schwer lesbar. Mein Vorschlag:

      „Der Bericht wurde am 8. Juli 2016 an die Abteilung gesendet, um ihn in der Sitzung am 12. Juli 2016 zur Genehmigung vorzulegen.“ (Oder „… in der für den 12. Juli 2016 anberaumten Sitzung“.)

      Besonders schön ist das zugegebenermaßen immer noch nicht.

      „8. Juli“ bitte ohne führende Null.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  50. Sandra meint

    24. August 2016 um 07:35

    Sehr geehrte Frau Dr. Lamer,

    das ist ein wirklich toller Artikel, der mir sehr weitergeholfen hat!
    Jetzt ist nur noch eine Frage bei mir ungeklärt geblieben.

    Wenn man sich auf das Datumsformat TT.MMM.JJJJ einigt – was mache ich dann bei den Monaten September und Mai?

    Schreibe ich bei Mai auch einen Punkt danach? Denn ohne sieht es bei Zeitspannen sehr komisch aus…

    z. B.

    12.Jan.2013 bis 03.Mai.2014

    oder doch 12.Jan.2013 bis 03.Mai 2014 (ohne Punkt vor dem Jahr)

    und bei September trotzdem Sept.?

    Danke im Voraus!

    Viele Grüße

    Antworten
  51. Dr. Annika Lamer meint

    24. August 2016 um 09:09

    Hallo Sandra,

    vielen Dank für das Lob!

    Schreiben Sie die Monate in Buchstaben, müssen Sie m. E. Leerzeichen setzen. Dann sieht der fehlende Punkt bei „Mai“ auch nicht mehr komisch aus:

    12. Jan. 2013 bis 03. Mai 2014

    September können (und sollten) Sie völlig problemlos mit „Sep.“ abkürzen.

    Herzliche Grüße
    Annika Lamer

    Antworten
  52. Siegfried Floegel meint

    26. August 2016 um 01:45

    Ich verwende die DIN 5008 vom Beuth-Verlag für 14,80 EUR:
    Siehe http://www.beuth.de/de/publikation/din5008/137643628
    Da ich sehr viel mit dem Computer schreibe hat sie mir bis jetzt immer gute Dienste geleistet.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      29. August 2016 um 09:28

      Hallo Herr Floegel,

      vielen Dank für den Hinweis! Unter dem Link, den ich in meinem Artikel verwendet hatte, kostet die Norm inzwischen 168,60 EUR (im Download ein paar Euro weniger). Dieser Preisunterschied ist ja wirklich unglaublich. Ich werde stattdessen Ihren Link angeben. Vielen Dank noch mal!

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  53. Gisela Hinrichs meint

    2. September 2016 um 17:35

    Guten Tag Frau Dr. Lamer,

    ich finde Ihren Artikel und die Beantwortung der Fragen sehr aufschlussreich, vielen Dank. Eine ergänzende Frage habe ich noch: In einer Einladung möchte ich eine Zeitangabe „von 19 Uhr bis 0.30 Uhr“ unterbringen. Bis jetzt gefällt mir hierfür keine Schreibweise:

    19.00 – 0.30 (passt nicht recht, da ich vorher die Monatsangabe im Datum ausschreibe)
    19 bis 0.30 Uhr (wirkt uneinheitlich)
    19 Uhr bis 0.30 Uhr (ist „Uhr“ doppelt, was ich unschön finde)

    Was würden Sie empfehlen?

    Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüsse,

    Gisela

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      4. September 2016 um 22:11

      Hallo Gisela,

      die Beantwortung Ihrer Frage ist Geschmackssache. Ich persönlich empfinde die Darstellung mit Punkt (statt Doppelpunkt) als eher ungewohnt und würde schreiben:

      19:00 bis 0:30 Uhr

      Aber Sie können sich für das entscheiden, was Ihnen selbst am meisten zusagt. Korrekt sind alle Ihre Varianten.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  54. Julia Schell meint

    28. Oktober 2016 um 10:24

    Wie verhält es sich denn bei folgender Datumsangabe:

    1. Oktober – 30. November
    1. Oktober–30. November

    Mit Leerzeichen oder ohne?

    Vielen Dank!

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      28. Oktober 2016 um 14:35

      Hallo,

      laut Duden Gedankenstrich ohne Leerzeichen. Laut DIN-Norm Gedankenstrich oder Bindestrich, jeweils mit Leerzeichen.

      Erlaubt sind also beide Varianten. Ich persönlich würde hier aus Gründen der besseren Lesbarkeit wahrscheinlich der DIN-Norm folgen oder – noch besser – „bis“ ausschreiben.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  55. Katrin Kohl meint

    10. November 2016 um 13:11

    Wie verhält es sich, wenn ich von bis schreiben möchte?

    z. B.
    laden Sie herzlich zur Veranstaltung XY vom Samstag, den 21.. Januar 2017 bis zum Sonntag, den 22. Januar 2017 ein.;
    …von Samstag, den 21.. Januar 2017 bis Sonntag, den 22. Januar 2017 ein;
    vom Samstag, den 21.. bis zum Sonntag, den 22. Januar 2017 ein;

    Was von den o. g. Beispielen geht?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      16. November 2016 um 14:39

      Hallo,

      das ist eine schwierige Frage, die ich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit beantworten kann. Wenn Sie sichergehen möchten, wenden Sie sich bitte an die Duden Sprachberatung. Oder formulieren Sie den Satz anders. 🙂

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  56. Christa Freimark meint

    3. März 2017 um 09:45

    Blog: Datum und Uhrzeit

    Hallo Frau Lamer, nur ein paar kleine Hinweise als Kollegin:

    1. „Über diesen Blog“: Der Schrägstrich bedeutet „alternativ“, d. h., Sie sind keine „in“. Hier muss also stehen: Unternehmer/-in.
    Die Telefonnummer wird so gegliedert: 030 12345678.
    2. Das eigentlich ausgeschriebene Wort „Minute“ wird immer mit „Min.“ abgekürzt; als gebräuchliche Nicht-SI-Einheit heißt es: 30 min – Kleinschreibung und ohne Punkt.
    3. Zeitangaben in Stunden und Minuten und Sekunden (> Duden 9, Doppelpunkt): 2 h, 8 min, 41,7 s oder 2 Stunden, 30 Minuten, 10 Sekunden oder 2 Std., 30 Min., 10 Sek.
    Es handelt sich stets um eine Aufzählung. Die meisten meiner Autoren mögen das Komma allerdings nicht, was zu heftigen Diskussionen führt mit dem Schluss: Wer ist eigentlich Herr Duden?!

    Für mich war Ihr Blog interessant, weil ich mein Wissen überprüfen konnte. Vielen Dank.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      3. März 2017 um 12:07

      Hallo Frau Freimark,

      zu 1.: Glücklicherweise muss ich mich in meinem Blog nicht an alle Normen halten. Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtergerechte_Sprache findet sich eine ganz interessante Diskussion, ob die Form „Unternehmer/in“ ok ist oder nicht. Ich persönlich habe mich bewusst dafür entschieden, genau wie für die nicht normgerechte, dafür aber lesefreundliche Gliederung meiner Telefonnummer.

      Zu 2.: Habe ich das irgendwo anders geschrieben?

      Zu 3.: Danke für die Ergänzung!

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Lene Berger meint

        18. Dezember 2019 um 16:45

        Liebe Frau Lamer,

        ich suche für eine Telefonnummer mit Durchwahl eine norminspirierte, aber lesefreundliche Gliederung.
        Als Leserin Ihres Blogs habe ich bei Google extra nach »Telefonnummer Schreibweise Annika Lamer« gesucht, aber Sie haben das Thema nur hier gestreift, daher hier meine Frage:

        Wie würden Sie eine Nummer mit Durchwahl gliedern? Laut Din 5008 steht vor der Durchwahl ein Bindestrich. Meine Kollegen wollen hier gerne (wie bei unseren Uhrzeitangaben) den längeren Gedankenstrich verwenden – nach der Vorwahl aber keinen, was mir nicht konsequent erscheint. Wie wäre Ihre Empfehlung?

        A: 040 12345-333 (DIN)
        B: 040 12345–333 (Kollegen)
        C: 040–12345–333
        D: 040 12345 333

        Herzliche Grüße
        Lene Berger

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          18. Dezember 2019 um 21:52

          Hallo Frau Berger,

          wer wäre ich, der DIN-Norm zu widersprechen? 😉 Ergo: Bindestrich vor der Durchwahl, sonst keine Bindestriche, auch nicht nach der Vorwahl.

          Ich selbst hab mich hier auf meiner Website nicht dran gehalten, werde das aber mal zum Anlass nehmen, es zu ändern.

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
  57. Moritz Maier meint

    3. Mai 2017 um 19:26

    Hallo Frau Lamer, besten Dank für Ihren informativen Artikel. Leider habe ich eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe. Wie heißt es richtig:

    Fr., 2. Juni bis Mo., 5. Juni 2017
    oder
    Fr., 2. Juni, bis Mo., 5. Juni 2017

    Hoffe Sie können mich diesbezüglich aufklären. 🙂 besten Dank und liebe Grüße, Moritz Maier

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      4. Mai 2017 um 10:36

      Hallo Herr Maier,

      in § 77 (3) der amtlichen Rechtschreibregeln findet sich folgendes Beispiel:

      „Die Tagung soll Mittwoch, (den) 14. November(,) beginnen.“

      Das sollte man so auf Ihren Fall übertragen können. Demnach wären beide Varianten korrekt (mit oder ohne Komma).

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Moritz Maier meint

        4. Mai 2017 um 10:38

        Danke 🙂

        Antworten
  58. Anja meint

    28. September 2017 um 15:47

    Kann am den Artikel „den“ oder „dem“ auch weglassen?
    Zum Beispiel:
    Am Freitag, 13.09.2017 feiere ich meinen Geburtstag.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      1. Oktober 2017 um 10:55

      Hallo Anja,

      ja, Sie können den Artikel auch weglassen.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  59. Michèle Corbat meint

    5. Oktober 2017 um 15:28

    Wie sind die Kommas beim folgenden Satz korrekt:

    Wir laden Sie am Mittwoch, 3. Januar 2018 ab 18.00 Uhr herzlich zu … ein. Muss vor dem ab 18.00 Uhr ein Komma gesetzt werden?

    Herzlichen Dank.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      5. Oktober 2017 um 17:42

      Hallo Frau Corbat,

      meiner Ansicht nach ist das Komma hier fakultativ. Sie können das Komma also setzen oder weglassen:

      „… am Mittwoch, 3. Januar 2018(,) ab 18.00 Uhr“

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  60. S. Hoche meint

    11. Oktober 2017 um 08:56

    Hallo,

    schreibt man 01. März oder 1. März?

    Liebe Grüße
    S. Hoche

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      11. Oktober 2017 um 08:59

      Hallo,

      Sie finden diese Fragestellung unter dem Abschnitt „Mit oder ohne führende Null?“. Richtig ist also „1. März“.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  61. Andreas V. meint

    15. November 2017 um 18:32

    Vielen Dank für Ihren informativen und schön geschriebenen Artikel. (-:

    Ich bin darauf aufmerksam geworden, weil ich nach einer Erklärung suchte, warum immer mehr Menschen, Plakate, Fernsehsender etc. die meiner Auffassung nach falsche Schreibweise der Uhrzeit mit dem Punkt verwenden.
    Leider kann ich absolut nicht nachvollziehen, warum der Duden die Punkt-Schreibweise erlaubt. Aber egal.

    Der Scherpunkt meines Kommentars ist die erste Zeile.

    Viele Grüße
    Andreas V.

    Antworten
  62. Patrik meint

    22. Januar 2018 um 10:39

    Hallo,
    wenn ich den Artikel aus dem Jahr 2013 auch im Jahr 2018 wiederbeleben darf…

    Die korrekte Angabe von Zeitspannen werden nirgends ausführlich erklärt (ich beziehe mich dabei auf das www). Zumindest haben meine Recherchen kein brauchbares Ergebnis geliefert, außer – schlussendlich – ihre Seite. Ein Herr König hat das Thema dankenswerter Weise angeschnitten. Ihre Antwort ist für mich auch schlüssig.

    Die Antwort schon ahnend möchte ich doch nachhaken und fragen, ob eine Schreibweise einer Zeitspanne analog zur Schreibweise von Geldbeträgen in einer Währung denkbar ist.

    Deutlicher:
    1,06 Euro –> Analoge Schreibweise einer Zeitdauer –> 01:06 Stunden (wären dann 1 Stunde und 6 Minuten).

    Oder ist das totaler Schmafu?
    Vielen Dank – es eilt nicht.
    Patrik

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      22. Januar 2018 um 11:09

      Hallo Patrik,

      Sie dürfen gerne wiederbeleben. Tatsächlich arbeite ich gerade an einer erweiterten Neufassung dieses Artikels. Er wird voraussichtlich am Mittwoch online gehen.

      Das Thema Zeitdauer wollte ich allerdings nicht aufnehmen, da es ja noch etwas anderes ist als Datum + Uhrzeit.

      „01:06 Stunden“ für „1 Stunde und 6 Minuten“ finde ich schlüssig, auch erweiterbar in Sekunden: „01:06:30 h“. Die führende Null vor der Stunde würde man hier im Sinne einer einheitlichen Gliederung setzen. Ganz logisch ist sie nicht, denn eine Zeitdauer kann ja theoretisch auch eine dreistellige Stundenzahl umfassen oder mehr. Eventuell würde man dann aber auch auf Tage hochrechnen.

      Auch ich schreibe jedenfalls auf meinen Zeitabrechnungen: „01:06:30 h“

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  63. Oliver meint

    23. Januar 2018 um 10:14

    Hallo Annika,

    Wenn ich ein Datum als Untertitel oder Überschrift schreibe, kann man dann ein Komma vor der Jahreszahl setzen?

    12. MÄRZ, 2007
    oder
    12. MÄRZ 2007

    Gruß, Oliver

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      23. Januar 2018 um 10:44

      Hallo Oliver,

      nein, das wäre nicht zu empfehlen.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  64. Michael Schramm meint

    23. Januar 2018 um 12:24

    Vielen Dank für den hilfreichen Artikel.

    Ich bevorzuge und benutze stur nur noch das ISO 8601 Format. Es ist nicht nur kurz und unmissverständlich sondern wird überall auf der Welt richtig verstanden.

    Im Informationszeitalter, denke ich, geht es gar nicht anders:
    kurz – unmissverständlich – international

    (geschrieben am 20180123T1222)

    😉

    Antworten
  65. Sabine meint

    10. März 2018 um 08:24

    Bin hier gelandet, da ich nach der korrekten Schreibweise für Uhrzeiten suche. Also z.B. Viertel nach zehn. Zur Zeit sehe ich oft 10.15 Uhr. Bisher schrieb ich 10:15 Uhr. Was ist richtig? Doppelpunkt oder nur Punkt?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      10. März 2018 um 13:24

      Hallo Sabine,

      Sie finden die Antwort auf Ihre Frage hier im Beitrag unter „Uhrzeiten richtig schreiben“, Punkt 1:

      a) Zeitangaben (…) sind laut DIN 5008 mit einem Doppelpunkt zu gliedern.

      b) Der Duden erlaubt zusätzlich den Punkt und die Hochstellung:
      12:30 Uhr, 12.30 Uhr oder 1230 Uhr

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  66. D. Hädicke meint

    2. April 2018 um 20:07

    Bei mir hat diese Seite mitlerweile ein festes Lesezeichen, weil ich jedesmal wieder unsicher bin und hier fix nachlesen kann. 😉 Danke für die kompakte und übersichtliche Aufbereitung!

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      3. April 2018 um 11:44

      Danke, das freut mich!

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  67. Birgit Mielenz meint

    26. April 2018 um 11:55

    Guten Tag Frau Lamer,
    vielen Dank für Ihren tollen Blog!
    Eine kleine Anmerkung habe ich nur zu Punkt 4.b) – Bis-Strich:
    Aus typografischer Sicht gilt hier die Empfehlung des Dudens als richtig und die der DIN 5008 als falsch:
    Bis-Strich: Gedankenstrich (= Viertelgeviert-Strich) OHNE Leerzeichen, 17:45–18:00 Uhr.
    Siehe hierzu https://www.typolexikon.de/gedankenstrich/
    Viele Grüße
    B. M.

    Antworten
  68. Sabine meier meint

    17. Mai 2018 um 10:52

    Grüezi aus der Schweiz…
    Ich habe eine Frage zu den Zeitangaben. Wie schreibt man es richtig, wenn der Anlass nicht von Stunde bis Stunde geht, also:
    9.30-11 Uhr oder 9.30-11.00 Uhr

    Danke für die Antwort.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      18. Mai 2018 um 19:43

      Hallo,

      ich würde empfehlen, in dem Fall die Schreibweise einheitlich zu gestalten, also:

      9.30-11.00 Uhr

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  69. Gabi meint

    31. Mai 2018 um 20:21

    Hallo Frau Lamer,
    ich habe die lange Liste der Kommentare und Ihre Antworten dazu nicht im Detail studiert. So mag meine Frage vielleicht schon gestellt worden sein?
    Aber wie erkläre ich einem Ausländer, in welchen Fällen man im Datum den Monat ausschreibt und wann man ihn durch die Ordnungszahl ersetzt? Gibt es dafür eine Regel/Faustregel?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      3. Juni 2018 um 08:37

      Hallo Gabi,

      dafür gibt es meines Wissens keine Regel, es bleibt also dem Schreiber überlassen.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  70. Rolf meint

    11. Juni 2018 um 19:41

    Hallo Frau Lamer,

    wie schaut es mit der Zeichensetzung bei dem folgenden Beispiel aus:
    Gestern(,) am 16.12.2018 fand unser Infoabend statt.
    Ist das Komma zwingend nötig?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      13. Juni 2018 um 10:58

      Hallo Rolf,

      hier müssen Sie ein Komma setzen.

      Beste Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  71. Peter Bemer meint

    28. Juni 2018 um 19:24

    Hallo Frau Lamer,
    ich bin nach langem Suchen für die Lösung meines kleinen Problems auf Ihre Webseite gelangt.
    Toll, was Sie hier auf die Beine gestellt haben.
    Nun habe ich folgende Frage: heißt es z.B. in 6/2018 oder im 6/2018 ?

    Liebe Grüße aus Berlin

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      30. Juni 2018 um 11:50

      Hallo Herr Bemer,

      ich würde sagen, beides nicht. „Im“ geht meines Erachtens nicht vor einer rein numerischen Datumsangabe. „In“ wiederum könnte genauso ein Anglizismus sein wie das oft verwendete, aber im Deutschen nicht korrekte „in 2018“. Ich würde es ohne Artikel schreiben:

      „Die nächste Veranstaltung findet 06/2018 statt.“ (Analog zu: „… findet 2018 statt.“)

      Das ist allerdings keine gesicherte Regel, sondern nur meine persönliche Einschätzung.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  72. Poguntke meint

    1. Juli 2018 um 23:01

    Vielen Dank Frau Dr. Annika Lamer für diesen Beitrag:)

    L.G.
    Mario Poguntke

    Antworten
  73. Sabine Schüttlohr meint

    2. Juli 2018 um 10:13

    Liebe Frau Lamer,

    von Freitag, dem 23. Februar 2018 …“.
    „dem“ ist erlaubt, denn es richtig sich nach dem Fall, also, ich Frage „wann“ und dann heißt es „an dem 23. oder am 23. Februar.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      2. Juli 2018 um 11:37

      Ich ergänze mal, worauf sich Frau Schüttlohr bezieht – Zitat aus meinem Beitrag:

      „Jetzt wird es etwas knifflig, da sich im Duden dazu keine Beispiele finden. Überträgt man die Regeln von oben, komme ich auf folgende Alternativen:

      Die Veranstaltung findet von Freitag, 23. Februar 2018[,] bis Sonntag, 25. Februar 2018[,] statt.
      Die Veranstaltung findet von Freitag, den 23. Februar 2018[,] bis Sonntag, den 25. Februar 2018[,] statt.

      Unsicher bin ich bei der Variante ‚von Freitag, dem 23. Februar 2018‘. Setzt man das ‚von‘ mit einem weggelassenen ‚am‘ gleich, wäre der Anschluss mit ‚dem‘ nicht erlaubt. Ich würde die Variante daher nicht nutzen. (Andere Meinungen bitte gerne im Kommentarfeld.)“

      Liebe Frau Schüttlohr,

      vielen Dank für Ihren Einwurf. Der Punkt, der mich nach wie vor zögern lässt, ist dieser hier:

      „Sie können das ‚am‘ auch weglassen, dürfen dann jedoch kein ‚dem‘ verwenden:

      Freitag, den 23. Februar 2018
      Freitag, 23. Februar 2018“

      Auch hier würde man ja „wann?“ fragen und darf trotzdem kein „dem“ setzen.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  74. Sebastian Teister meint

    17. Juli 2018 um 11:20

    Hallo,

    wie schreibe ich 24 Monats Vertrag in einer Überschrift?

    – 24-Monats-Vertrag
    – 24-monats Vertrag
    – 24 Monatsvertrag
    – 24 Monats Vertrag
    …

    Gruß

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      17. Juli 2018 um 11:52

      Hallo,

      die richtige Schreibweise ist „24-Monats-Vertrag“. Die Zahl fügen Sie mit Bindestrich an, und wenn man einen Teil koppelt, muss man den Rest auch koppeln.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Sebastian Teister meint

        19. Juli 2018 um 12:35

        Danke

        Antworten
  75. h. dolder meint

    11. Oktober 2018 um 15:19

    frau lamer, grüezi

    über die datum und uhrzeit suche bin auf ihrer seite „gelandet“.
    es geht um die öffnungszeiten.

    wie schrieb ich korrekt, oder ist beides richtig?

    – Ausserhalb der Öffnungszeiten auf Vereinbarung

    – ….. oder nach Absprache

    danke für ihre unterstützung

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      12. Oktober 2018 um 09:59

      Hallo Herr Dolder,

      in Deutschland würde man sagen: „Außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung“. Aber in der Schweiz mag das ganz anders aussehen! Ich kann es Ihnen daher nicht beantworten. 🙂

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • h. dolder meint

        12. Oktober 2018 um 17:46

        besten dank für die antwort.

        die wörter vereinbarung und absprache sagen das gleiche aus, oder?

        so könnte es bei ihnen auch heissen,
        „Außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache“ ?

        nochmals danke und
        ein sonniges wochenende
        wünsche ich ihnen

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          14. Oktober 2018 um 17:56

          Hallo Herr Dolder,

          theoretisch schon. „Nach Vereinbarung“ ist jedoch gebräuchlicher.

          Viele Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
  76. Federico Garcia Aniorte meint

    12. November 2018 um 00:29

    Liebe Frau Dr. Lamer,

    kann man folgende Formulierung für richtig halten?
    „Wir sehen uns ersten Januar“.

    Es wäre eigentlich ähnlich wie „wir sehen uns nächsten Montag“.

    Die Frage wird dann, wann man ein bestimmtes Datum ohne Präposition aber mit Akkusativ angeben kann. Vielleicht finden Sie eine Regel oder Beispiele, wenn es möglich bzw. unmöglich ist.

    Danke für ihre großzügige Arbeit

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      12. November 2018 um 12:02

      Hallo Herr Garcia,

      nein, „wir sehen uns ersten Januar“ gibt es nicht. Bei Ordnungszahlen geht das nicht.

      Die Präposition kann man nur bei „nächsten“ und „letzten“ weglassen:

      „Wir sehen uns (über-)nächsten Montag“, „wir haben uns (vor-)letzten Montag gesehen.“

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  77. Gisa Schuh meint

    15. Januar 2019 um 10:37

    Liebe Frau Dr. Lamer,
    toll, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, diese komplizierten Fälle zur Kommasetzung zu sammeln. Ich werde dies in meinen Korrespondenzseminaren auch oft gefragt.
    Allerdings sagt der Duden nach meiner Recherche zu dem Thema: Tag, Datum, Uhrzeit etwas anderes – siehe Regel D 32. Danach ist das Komma nach einem Datum, auch wenn eine Uhrzeit folgt, immer fakultativ.
    Jetzt ist die Verwirrung komplett. Oder folgen Sie hier einer anderen Quelle?
    Viele Grüße
    Gisa Schuh

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      15. Januar 2019 um 13:46

      Hallo Frau Schuh,

      unter Regel D 32 findet sich leider kein Beispiel mit „dem“. Verwiesen wird aber auf Regel D 108. Dort finden Sie:

      „Wir treffen uns am Freitag, dem 12. August, [um] 20 Uhr.“

      Die Konstruktion mit „dem“ + Uhrzeit hat also als einzige ein Muss-Komma.

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Gisa Schuh meint

        16. Januar 2019 um 09:12

        Liebe Frau Dr. Lamer,

        danke für die fixe Antwort. Ich meine eigentlich eher Ihren Satz:

        Am Freitag, den 23. Februar 2018 feiern wir unser Firmenjubiläum.

        Ich denke, das Komma kann nach dem Datum stehen. Sie schreiben, es darf nicht stehen – wenn ich Sie richtig verstehe.

        Viele Grüße

        Gisa Schuh

        Gisa Schuh

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          16. Januar 2019 um 10:50

          Liebe Frau Schuh,

          danke, dass Sie noch mal nachhaken. Ich musste etwas suchen, habe jetzt aber meine ursprüngliche Quelle gefunden – ein Duden-Newsletter:

          https://www.duden.de/sprachwissen/newsletter/Duden-Newsletter-050506

          Darin heißt es:

          „Am Sonntag, den 14. Mai 2006 feiern wir den Muttertag.” Der Monatstag ist hier eine selbstständige Zeitangabe im Akkusativ. Da es sich um eine Aufzählung handelt, darf kein abschließendes Komma stehen.“

          Ich finde aber, wenn der Duden das ernst meinst, müsste er es auch in sein Regelwerk aufnehmen. Dort findet es sich aber nicht. Ich werde daher meine Darstellung anpassen – warum es komplizierter machen als nötig.

          Ich danke Ihnen für den Anstoß.

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
          • Nehls meint

            18. Februar 2019 um 18:34

            Seit dem 1.Mai 1996 ist in Deutschland das verbindliche Datumsformat nach DIN/EN 28601 JJJJ-MM-DD bzw. ohne Trenner JJJJMMDD.
            Die DIN 5008 ist eine „Ausnahmeregelung“ für „Schreib-und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“ ( Titel der DIN 5008 ).
            In allen anderen Bereichen sollte, um Missverständnisse zu vermeiden das Datumsformat nach DIN / EN 28601 verwendet werden.
            Im Internationalen Schriftverkehr schreibe ich das Datum wie folgt JJJJ-MM-DD.
            Siehe auch ISO 8601 Wikipedia.

  78. Kika meint

    6. März 2019 um 08:48

    Prima! Und wie sollte man Fragen nach dem Datum bilden?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      6. März 2019 um 11:05

      Was meinen Sie damit?

      Beste Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  79. Stefanie meint

    13. März 2019 um 11:39

    Bei dieser Schreibweise habe ich immer Bauchschmerzen und finde es sprachlich nicht korrekt: „Die Feier findet am 23. Februar 2018 um 16 Uhr statt.“, denn eigentlich findet die Feier nicht um 16 Uhr statt, sondern „beginnt“ um 16:00 Uhr.

    Antworten
  80. Jürgen meint

    21. April 2019 um 11:40

    Super! Vielen Dank für die Mühe! Ein echter Mehrwert des www.

    Eine Frage habe ich noch:

    Straßenfest am Samstag/Sonntag, 31. August/1. September 2019
    oder
    Straßenfest am Samstag/Sonntag, 31. August / 1. September 2019

    Durch die Leerzeichen zwischen Tag und Monatsname erscheint mir im ersten Fall der 1. zu sehr an den August gerückt.
    Im zweiten Fall werden dafür die Wochentage und Daten unterschiedlich behandelt.

    Was ist richtig bzw. wie sollte man es schreiben?

    Im Voraus schon besten Dank für die Antwort.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      22. April 2019 um 20:27

      Hallo,

      die erste Variante ist korrekt: Der Duden sieht beim Schrägstrich kein Leerzeichen vor.

      Aus typografischen Gründen kann es manchmal gerechtfertigt sein, sich darüber hinwegzusetzen. In diese Richtung könnte man in Ihrem Fall zwar argumentieren, aber wie Sie zu Recht anmerken, wäre das inkonsistent.

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  81. Andreas Brenner meint

    9. Mai 2019 um 14:21

    Hallo Frau Lamer!

    Wie schreibt man dann eine Uhrzeit korrekt die noch andauert. In einem Bericht wird z.B. ein defekt vermerkt der eben nicht sofort behoben werden kann. Ist dann 13:30 – ff korrekt?

    Mit besten Dank,

    Andreas Brenner

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      10. Mai 2019 um 17:15

      Hallo Herr Brenner,

      ich denke nicht, dass es dafür eine Regelung gibt. In Ihren internen Berichten können Sie sich ja einigen, wie Sie das halten wollen. Ansonsten schreibt man „ff.“ noch mit einem Punkt.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  82. bertel meint

    7. Juli 2019 um 12:11

    Hallo Frau Lamer,

    danke für den wunderbaren Artikel! Fundierte Informationen verständlich aufbereitet finden sich leider immer weniger im Internet, Ihr Artikel gehört aber zweifelsfrei dazu und ist sofort in den Bookmarks abgelegt worden!

    Herzliche Grüße
    Bertel

    Antworten
  83. Julia meint

    16. Juli 2019 um 16:34

    Hallo, unglaublich viele Fragen zu diesem schwierigen Thema und ich habe noch eine neue:
    „Wir beschenken Dich in August und Oktober mit…“
    oder
    „Wir beschenken Dich im August und Oktober mit…“?

    Ich würde Variante 1 nehmen, aber eine Deutschlehrerin meinte, die zweite Variante wäre richtig. Das klingt meines Erachten aber total schief. Brauche bitte Hilfe 🙂
    Danke.

    Julia

    *Der Blogbeitrag ist sehr schön und übersichtlich aufgebaut 🙂

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      20. Juli 2019 um 13:59

      Hallo Julia,

      danke für das nette Feedback.

      Die Deutschlehrerin hat recht, es heißt „im August und Oktober“. 🙂

      Das „dich“ übrigens klein, wenn es eine Werbebotschaft ist – groß nur in persönlich an jemand gerichteten Briefen, Mails, Textnachrichten o. Ä. (da ist es dann fakultativ).

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  84. Anne meint

    25. Juli 2019 um 14:11

    Hallo Frau Lamer,

    eine Frage zur Kommasetzung: Unter dem Stichpunkt „Bisstrich“ führen Sie dieses Beispiel an:
    Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr

    Intuitiv würde ich zwischen „Fr.“ und der Uhrzeitangabe ein Komma setzen, da es sich ja um zwei verschiedene Elemente handelt:
    Öffnungszeiten: Mo.–Fr., 10:00–18:00 Uhr

    Im Duden konnte ich dafür kein Beispiel finden, da die angeführten Beispiele sich dort eben auf fortlaufende Sätze beziehen. Allerdings heißt es, dass zwischen den einzelnen Teilen einer Datumsangabe Kommas stehen, wie Sie ja auch ausgeführt haben.

    Sind beide Varianten möglich? Ist eine Variante besser?

    Vielen Dank – ansonsten finde ich den Artikel sehr informativ!

    Antworten
  85. zoltán meint

    2. Oktober 2019 um 16:39

    Hallo Annika,

    Diesen Artikel finde ich sehr nützlich!

    Ich habe zwei Fragen:
    – Welches ist korrekt: „das Gesetz Nr. …. von 2012“ oder „das Gesetz Nr. … vom 2012“?
    – Wenn ich ein Datum in Buchstaben umschreiben soll, wie ist es korrekt?
    zum Beispiel: 21.04.2015
    – einundzwanzigste April zweitausendfünfzehn
    – der einundzwanzigste April zweitausendfünfzehn
    oder etwas anders?

    Viele Grüße,
    Zoltán (aus Ungarn)

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      2. Oktober 2019 um 19:07

      Hallo Zoltán,

      korrekt ist:

      – das Gesetz Nr. … von 2012

      Mir fällt kein Fall ein, in dem man das Datum in Worten schreiben würde. Ansonsten wäre das:

      – „einundzwanzigster April zweitausendfünfzehn“, wenn das Datum alleine steht
      – Im Satz kann es auch anders heißen: „Der einundzwanzigste April zweitausendfünfzehn war der Tag, an dem …“

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • zoltán meint

        2. Oktober 2019 um 21:16

        Vielen Dank für die Antwort!

        Manchmal muss ich ungarische Geburtsurkunden und Heiratsurkunden ins Deutsche übersetzen und darin steht das Geburtsdatum auch in Worten geschrieben. Nun weiß ich wie man das korrekt schreibt!

        Herzliche Grüße
        Zoltán

        Antworten
  86. iris seifert meint

    25. Oktober 2019 um 19:05

    Liebe Frau Dr. Lamer,

    Die Abhandlung ist sehr hilfreich und informativ.

    nur: ich habe ein neues Macbook, und der „Gedankenstrich“ geht mit „option + Bindestrich“ [US-Tastatur], und das geschützte Leerzeichen mit „control + shift + space“

    Danke,
    Iris Seifert

    Antworten
  87. aDRIAN meint

    6. November 2019 um 15:58

    Guten Tag Frau Lamer

    Wie ist die korrekte Schreibweise bei einem abgekürzten Datum?

    z.B. 06.11. oder 06.11

    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    Adrian

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      7. November 2019 um 10:18

      Hallo Adrian,

      auf jeden Fall mit Punkt: 06.11.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Eduard meint

        16. November 2021 um 13:12

        Das Thema gab es 2015 doch schon einmal. 🙂
        Ich bin selber auf der Suche nach dieser Schreibweise auf diesen super Beitrag gestoßen.

        Ich empfinde die Schreibweise ohne Punkt auch als falsch.
        In einer Terminübersicht oder einem Jahresplan mit wenig Platz ist sie dagegen ganz interessant.
        Excel liefert die Variante 01.04 – 14.04 zum Beispiel als mögliche Formatierung, was natürlich zu der Annahme führt, es wäre korrekt.

        Wie ich jetzt aber gelernt habe, muss ich zwischen „richtig“ und „interessant finden“ abwägen. 😉

        Vielen Dank nochmal.

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          16. November 2021 um 15:11

          Hallo Eduard,

          oh ja, Excel darf man nicht als Referenz heranziehen. Dort wird zum Beispiel auch das Prozentzeichen ohne Leerzeichen zur Zahl gesetzt, was ebenfalls nicht regelkonform ist.

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
  88. Nikolas Böhm meint

    11. Januar 2020 um 00:18

    Hervorragende, ausführliche und trotzdem gut nachvollziehbare Übersicht – vielen Dank!

    Antworten
  89. Tom meint

    14. März 2021 um 17:33

    Hallo,

    meine Frau und ich haben gerade folgende Frage: Wird nach der aktuellen Norm DIN 5008 in einer Klammer vor dem Geburtsstern ein Leerzeichen eingefügt?

    Beispiel: (* 11.12.2002) oder ( * 11.12.2002)

    Viele Grüße

    Tom

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      16. März 2021 um 12:22

      Hallo Tom,

      der exakte Fall wird in der DIN 5008 nicht aufgeführt. Ich sehe aber keinen Grund, ein Leerzeichen zu setzen.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  90. Of meint

    17. März 2021 um 09:23

    Danke für den Artikel!

    13.03.1997 13:00:00
    13.03.1998, 13:00:00

    Ich führe seit einigen Tagen eine Diskussion, ob hier das Komma hingehört oder nicht. Der Duden scheint mir hier uneindeutig zu sein. Bei dreikomponentigen Datumsangaben mit Wochentag, Datum und Uhrzeit kommen Kommas doch hin. Aber hier haben wir nur [Datum] [Uhrzeit].

    Welche Version ist korrekt?

    Danke schon einmal.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      18. März 2021 um 13:29

      Hallo,

      Sie schreiben:

      „Bei dreikomponentigen Datumsangaben mit Wochentag, Datum und Uhrzeit kommen Kommas doch hin.“

      Das würde ich dann analog sehen.

      In der DIN 5008 scheint der Fall auch nicht aufgeführt zu sein, sonst hätte man da noch mal schauen können.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  91. Heiko Haida meint

    7. Mai 2021 um 13:06

    Hallo Frau Lamer,
    aus typografischen Gründen setze ich bei Datumsangaben immer Leerzeichen zwischen die einzelnen Bestandteile. Damit entsprechen die Ordinalzahlen (in Ziffern geschrieben) den Abkürzungen, für die es im Duden eine solche Regel gibt.
    Also z. B. wäre es nicht 05.03.2021, sondern 5. 3. 2021. Die führenden Nullen lasse ich im Fließtext generell weg, denn das ist nur sinnvoll, wenn es um eine Vergleichbarkeit von Angaben oder eine Sortierung geht, wie es bei der ISO-Schreibweise der Fall ist, wo es ja dann 2021-03-05 lauten würde.
    Vielleicht bildet sich das so nicht direkt in einer Norm oder einer Duden-Vorgabe ab, aber es erhöht die Lesbarkeit der Angaben ungemein.
    Besten Gruß — H. Haida

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      14. Mai 2021 um 13:59

      Hallo Herr Haida,

      da sind Sie ganz auf Duden-Linie, denn der Duden ist auch für Abstände. Das erwähne ich im Beitrag:

      „Der Duden setzt Leerschritte zwischen die einzelnen Stellen, die DIN 5008 nicht.“

      Die führende Null im Fließtext wegzulassen, ist ebenfalls dudenkonform.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  92. Alexandra meint

    11. August 2021 um 13:05

    Ich möchte gerne wissen, wie man das Datum 10-13.11.2021 oder 10-13.11.2021 richtig schreibt?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      13. August 2021 um 08:34

      Hallo Alexandra,

      leider ist zwischen Ihren beiden Varianten kein Unterschied zu sehen, ich weiß also nicht, worauf Sie hinauswollen.

      Es fehlt der Punkt nach der 10. Man setzt einen langen Strich, laut Duden ohne Leerzeichen: 10.–13.11.2021

      Die DIN 5008 sieht Leerzeichen vor (siehe oben im Beitrag).

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Alexandra meint

        24. September 2021 um 14:18

        Liebe Annika,
        entschluldigung, dass ich die Beispiele falsch geschrieben habe.
        Deine Antwort ist sehr hilfreich. Das ist genau es, was ich meinte.

        Antworten
  93. Karin meint

    15. November 2022 um 21:00

    Liebe Frau Lamer,

    ich bin im folgenden Fall voll Ihrer Meinung:

    „Ohne Wochentag steht gar kein Komma: Die Feier findet am 23. Februar 2018 um 16 Uhr statt.“

    Allerdings suche ich vergeblich nach dem Beleg dafür, also nach dem Absatz im amtlichen Regelwerk. Haben Sie einen Hinweis für mich?

    Viele Grüße
    Karin

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      16. November 2022 um 09:52

      Hallo Karin,

      im Duden-Band „Sprachliche Zweifelsfälle“, Stichwort „Datum“ findet sich:

      a) Sie rief ihn am 3. Juli kurz vor 18 Uhr an. Wir haben [am] Mittwoch um 10 Uhr eine wichtige Besprechung.
      (…)
      Nur eine zweigliedrige Tages- und Uhrzeitangabe mit zwei Präpositionen steht gewöhnlich ohne Komma (a), bei allen anderen Formen der Zeitangabe wird dieses Satzzeichen zwischen den einzelnen Datumsbestandteilen gesetzt.“

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Karin meint

        16. November 2022 um 12:16

        Vielen Dank! Die Deutschlehrerin meiner Tochter hat in so einem Satz Kommas verlangt, Konsequenzen will ich daraus gar nicht ziehen, aber ich _musste_ jetzt einfach eine offizielle Bestätigung für mein Sprachgefühl finden 🙂

        Antworten
        • Dr. Annika Lamer meint

          16. November 2022 um 13:15

          Ups 😬
          Das kann ich verstehen!

          Herzliche Grüße
          Annika Lamer

          Antworten
  94. Manuel meint

    16. Dezember 2022 um 05:02

    Aufgrund von Reinigungsarbeiten wird gebeten, die Parkplätze am Mittwoch, dem 16.11., nicht zu nutzen. Ok so? Auch dieses Komma nach dem Punkt bei 16.11.,

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      7. Januar 2023 um 18:21

      Hallo Manuel,

      das Komma nach „16.11.“ steht Ihnen frei.

      – Aufgrund von Reinigungsarbeiten wird gebeten, die Parkplätze am Mittwoch, dem 16.11., nicht zu nutzen.
      – Aufgrund von Reinigungsarbeiten wird gebeten, die Parkplätze am Mittwoch, dem 16.11. nicht zu nutzen.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  95. Daniel B. meint

    7. Januar 2023 um 13:31

    Hallo Frau Lamer,

    über diesen jetzt schon fast zehn Jahre alten Artikel bin ich auf Ihren Blog gestoßen.
    Ich hätte eine Frage zur Auflistung von Öffnungszeiten.

    (Mo.-Fr., 7-14 Uhr) – Die sieben mit führender Null oder ohne?
    (Mo.-Do., 08-16 Uhr, Fr., 8-13 Uhr) – Nach dem Fr. ein Komma oder keines?

    Vielen Dank und ich schmökere jetzt durch die weiteren Artikel.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      7. Januar 2023 um 18:27

      Hallo Daniel,

      Sie haben hier lauter Wahlmöglichkeiten:

      – Mit führender Null oder ohne
      – Mit Komma nach den Wochentagen oder ohne

      Im zweiten Beispiel würde ich Kommas sparen, damit man leichter sieht, was zusammengehört.

      Mo.–Do. 8–16 Uhr, Fr. 8–13 Uhr

      Wichtig ist noch, dass Sie den langen Gedankenstrich verwenden statt den kurzen Bindestrich.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  96. Ingrid meint

    21. März 2023 um 08:36

    Guten Tag,
    eine Frage hätt ich noch: Es geht Datumsangaben dieser Art: Freitag, 14.-Sonntag, 16. April 2023
    Ich würde hier vor und nach dem Strich Leerzeichen setzen (oder „bis“ schreiben). Im Kollegenkreis gibt es aber keine Einigkeit. Was meinen Sie?
    Vielen Dank.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      21. März 2023 um 11:46

      Hallo Ingrid,

      in solchen ausformulierten Texten würde ich den bis-Strich nicht empfehlen. Er ist eher geeignet, wenn man zum Beispiel auf einem Schild kurz und knapp die Öffnungszeiten angeben will.

      Besser also: Freitag, 14. April bis Sonntag, 16. April 2023

      Wenn es unbedingt der Strich sein soll, würde ich in diesem Fall Leerzeichen setzen, was von der DIN abgedeckt ist. Wichtig ist, den langen Gedankenstrich zu nehmen, nicht den kurzen Bindestrich.

      Freitag, 14. April 2023 – Sonntag, 16. April 2023

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  97. Sabine A. meint

    30. März 2023 um 09:44

    Klugscheiß: das heißt doch Kommata, nicht Kommas

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      30. März 2023 um 09:48

      Hallo Sabine,

      beide Formen sind korrekt: https://www.duden.de/rechtschreibung/Komma

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  98. Kerstin meint

    11. April 2023 um 21:10

    Hallo Annika,

    Duden erlaubt nicht das „h“ für Uhr. Siehe: https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Uhrzeitangaben.

    Hier steht im Duden Folgendes dazu: „Aufpassen müssen Sie bei den Abkürzungen h (für Stunde) und m bzw. min (für Minute). Mit diesen Einheiten wird üblicherweise eine Zeitdauer angegeben: Eine Angabe wie z. B. 19 h 30 min bezeichnet eine Zeitdauer von neunzehn Stunden und dreißig Minuten und wird nicht als Uhrzeitangabe verwendet.“

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      12. April 2023 um 17:22

      Hallo Kerstin,

      dem gegenüber schreibt der Duden im Eintrag zu „h“:

      „8 h = 8 Stunden, 8 Uhr“

      https://www.duden.de/rechtschreibung/h_Hekto__hora_h_Moll

      Der Eintrag findet sich genauso auch im Print-Duden. Und das hat Vorrang gegenüber den redaktionellen Sprachwissen-Beiträgen.

      Aber ich würde ja eh davon abraten, h für Uhr zu verwenden. 🙂

      Viele Grüße
      Annika

      Antworten
  99. Manfried Kundt meint

    1. Mai 2023 um 12:28

    Guten Tag, Frau Dr. Lamer,

    vielen Dank für Ihre sehr hilfreichen und spannenden Ausführungen.

    Anregen möchte ich, über folgende Formulierung, die Sie in einigen Ihrer Beispielsätze verwenden, nachzudenken. Sie ist allgemein häufig so anzutreffen, aber meiner Meinung nach sprachlich und sachlich nicht korrekt:

    „Die Feier findet am Freitag, dem 23. Februar 2018, um 16 Uhr statt.“

    Die Feier findet nicht um 16 Uhr statt, sondern sie beginnt um 16 Uhr.

    Ich würde es so schreiben:

    „Die Feier findet am Freitag, dem 23. Februar 2018, ab 16 Uhr statt.“
    oder „Die Feier findet am Freitag, dem 23. Februar 2018, statt und beginnt um 16 Uhr.“

    Stimmen Sie mir in dieser Frage zu?

    Herzliche Grüße

    Manfried Kundt

    Antworten
  100. Ellen Gerkensmeier meint

    3. Juli 2023 um 14:54

    Hallo Frau Dr. Lamer,

    vielen Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen.
    Meine Kundin schreibt in Ihren Texten:
    Bitte beachten Sie, dass Bestellungen, Änderungen, Kündigungen bis zum 07. des Vormonats erfolgen müssen.
    …muss dies in einem persönlichen Gespräch bis zum 31.05. eines Jahres mitgeteilt werden.
    Nach Ihren Erläuterungen müssten die Nullen wegfallen. Ist das richtig?
    Viele Grüße
    Ellen Gerkensmeier

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      3. Juli 2023 um 15:20

      Hallo Frau Gerkensmeier,

      im zweiten Satz ist die führende Null völlig in Ordnung. Sie entfällt nur, wenn man den Monat ausschreibt – oder wie im ersten Satz weglässt.

      – bis zum 7. des Vormonats
      – bis zum 31.05. eines Jahres / oder 31.5.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  101. Eh meint

    24. Oktober 2023 um 22:55

    Also aktuell erlaubt der Duden h NICHT als Zeitangabe, das steht hier aber anders. So einen Fehler sollte man nicht propagieren.
    Bitte schnell korrigieren.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      25. Oktober 2023 um 14:52

      Leider schon. Zitat: „8 h = 8 Stunden, 8 Uhr“

      Siehe hier:
      https://www.duden.de/rechtschreibung/h_Hekto__hora__h_Moll

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  102. Änni meint

    26. November 2023 um 19:07

    Hallo Frau Lamer,

    da ich leider nirgendwo im Netz eine Antwort auf meine Frage finden konnte, stelle ich sie einmal hier, da es hier bereits die Diskussion über „19h als 19 Stunden“ oder so ähnlich gab. Ich möchte nämlich genau das schreiben: dass „eine Arbeitszeit von 2 Stunden und 30 Minuten nicht überschritten werden darf“. Kann ich das als „2h30m“ abkürzen? Oder 2h 30m? Oder 2h 30min? Oder muss ich zwei Stunden und 30 Minuten ausschreiben? Oder…? Ich fühle mich komplett verloren und würde mich über eine Antwort sehr freuen, auch wenn es nicht ganz das Thema des ursprünglichen Beitrags ist…

    Antworten
  103. Andreas Preuss meint

    10. Januar 2024 um 08:52

    Generell orientieren sich die empfohlenen Regelungen von DIN 5008 an der Arbeit mit Textverarbeitungsprogrammen am PC. – Für mich eine wichtige Richtlinie.
    Leider ist gerade im Format der Datums- und Zeitangaben, die von dieser Empfehlung ausgehende heutige globale Geschäfts- und Kommunikationssituation noch nicht zufriedenstellend berücksichtigt.

    Daher haben wir in unserem Unternehmen unser Datumsformat an die heutige Situation angepasst.
    Ziel ist es, eine genauere und verständlichere Definition der Zeit anzugeben.
    Die Zeitzone (UTC+1) und der Ort muss hierbei immer mit angegeben sein.
    Dies ist überhaupt Voraussetzung, wenn man ein Meeting plant, eine geschäftliche Verabredung oder einfach ein Computer-Backup wiederherstellen möchte.
    Alles andere ist sehr unprofessionell und führt im Alltagsleben regelmäßig zu Missverständnissen.

    Antworten
  104. Joachim k. meint

    24. Mai 2024 um 19:13

    Liebe Frau Lamer,

    was ist richtig?
    Wir werden am Montag ca. um 08.45 Uhr da sein.
    oder
    Wir werden am Montag um ca. 08.45 Uhr da sein.

    Bei Ihrer Ausführung
    ‚Bei numerischen Datumsangaben empfiehlt die DIN 5008 die Schreibweise JJJJ-MM-TT. Das hat sich im deutschsprachigen Raum jedoch noch nicht durchgesetzt; üblicher ist das Format TT.MM.JJJJ. Die DIN erlaubt auch das.‘
    könnte man noch folgendes ergänzen:
    Die DIN 5008 Schreibweise JJJJ-MM-TT ist in der Datenverarbeitung von Vorteil, z. B. in Tabellen und auch am Anfang von Dateinamen. So kann nach Datum sortiert werden. Die meiste Software kann das mit dem Format TT.MM.JJJJ nicht!

    Danke für Ihren gut aufgemachten Beitrag, Joachim K.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      29. Mai 2024 um 14:46

      Hallo Joachim,

      die Wortstellung ist nicht entscheidend. Wenn Sie „ca.“ durch „ungefähr“ ersetzen, sehen Sie, dass beides vernünftig klingt.

      Mit Ihrer Anmerkung zur Sortierbarkeit haben Sie natürlich recht, so handhabe ich es auch. Ich war hier lediglich beim Datum in Anschreiben, nicht bei der Datenverarbeitung oder Dateibenennung. Dennoch eine gute Ergänzung.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  105. Astrid meint

    19. September 2024 um 17:15

    Hallo Frau Lamer

    auch wenn der Artikel schon älter ist, ich finde ich super informativ und hilfreich bei meiner Arbeit.
    Eine Frage habe ich allerdings doch:

    Es geht um die Angabe von Zeiträumen im Zusammenhang von Leistungsbeschreibungen.
    Konkret etwa „Getränke sind von… bis… inklusive.“
    Bei einer „geöffneten Bar 22-3 Uhr“ ist das noch einfach.

    Wie verhält es sich aber um Mitternacht mit „null Uhr“, also 0 Uhr bzw 24 Uhr – wie schreibt man korrekt?

    Kommt es ggf. darauf an, ob ich den Tag damit beende mit 22-24 Uhr habe, oder aber den Tag beginne mit 0-3 Uhr?

    Rein vom Gefühl her tendiere ich in beiden Fällen zu 22-0 Uhr bzw. 0-3 Uhr.

    Beste Grüße
    Astrid

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      20. September 2024 um 11:32

      Hallo Astrid,

      das ist eine spannende Frage. 24 Uhr bezeichnet das Ende des alten Tages, 0 Uhr den Beginn des neuen Tages (auch wenn es derselbe Zeitpunkt ist).

      Deshalb auf jeden Fall: 0–3 Uhr

      Bei 22–24 Uhr oder 22–0 Uhr wäre ich flexibler, auch wenn mir Ersteres logischer erscheint.

      Eine direkt im Duden festgeschriebene Regel gibt es dazu meines Wissens nicht.

      Viele Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  106. J.H. meint

    18. November 2024 um 13:28

    Hi,
    kommt nach einem Datum im Format xx.yy. noch ein Punkt als Satzzeichen oder nicht, weil´s blöd aussieht :)?

    so:
    Die Auslieferung erfolgt am 07.10..
    oder:
    Die Auslieferung erfolgt am 07.10.
    Viele Grüße J.

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      18. November 2024 um 13:33

      Hallo J.,

      man setzt nie zwei Punkte hintereinander. Korrekt ist also:

      Die Auslieferung erfolgt am 07.10.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
  107. Chico Koch meint

    17. Februar 2025 um 10:25

    Hallo Frau Lamer

    Zuerst herzlichen Dank für diesen tollen Artikel. Er hilft mir gerade sehr.
    Ich habe eine kleine Frage betreffend den Wochentagen und deren Abkürzungen.

    Punkt bei Mi. oder bei Sa. macht aus meiner Sicht Sinn. Wie ist es bei einer Schreibweise, bei welcher die ersten beiden Buchstaben MO oder DI in grossen Buchstaben geschrieben ist?
    Ein No-Go? Und macht ein Komma danach Sinn? MO, oder DI,

    Ich finde es eher mühsam, diese Kommas. Aber bei uns im Unternehmen wünscht man dies. Ich suche nur nach der Berechtigung des Kommas, weil ja – es ist eine Abkürzung und hinter eine Abkürzung kommt doch eigentlich nie ein Komma… Unschlüssig bin ich mir, wenn man beide Buchstaben eben MO oder DI schreibt.

    Was halten Sie vom Komma?

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      18. Februar 2025 um 20:00

      Hallo Herr Koch,

      danke für Ihr Feedback! Die Schreibweise in Großbuchstaben mag noch eine individuelle Unternehmensentscheidung sein, aber eine Begründung für das Komma fällt mir beim besten Willen nicht ein.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten
      • Dr. Annika Lamer meint

        3. März 2025 um 14:34

        Hallo Herr Koch,

        für eventuelle Mitlesende zum Verständnis, Sie hatten mir noch folgenden Hinweis gegeben:

        „Ich glaube bei der Überlegung des Kommas war, dass man beim ausschreiben der Tagesnamen dann ein Komma setzt.

        Freitag, 08:00 – 12:00 – somit: FR, 08:00 – 12:00

        Falls man das Komma somit haben möchte, müsste man dann aus meiner Sicht den Punkt trotzdem noch machen.“

        Wenn sich ein Unternehmen dafür entscheidet, Freitag „FR“ abzukürzen statt „Fr.“, ergibt das tatsächlich die von Ihnen angegebene Schreibweise: „FR, 08:00–12:00 Uhr.“

        Die Schreibweise „FR“ ist nicht die vom Duden abgedeckte, aber wenn man nun mal anders abkürzen möchte, würde auch kein Punkt vor dem Komma stehen.

        Herzliche Grüße
        Annika Lamer

        Antworten
  108. Reinhard Siegismund meint

    20. Februar 2025 um 15:37

    Hallo Frau Lamer,
    da ich bisher oft auch mit Amerikanern und anderen Ausländern zu tun habe, verwende ich im deutsch sprachigen Text und auch bei allen Datumsstempeln die Angabe mit dem Monat ausgeschrieben und wenn es an Platz feht mit der 3 Buchstaben Abkürzung. Abkürzungen vermeiden wir fast immer.

    Im Zug hörte ich kürzlich ein deutsch-sprachiges Gespräch von Serben: „man schreibt nicht „Straße“ in deutsch schreibt man „str.“! Seit dem schreiben wir mit 2 Anschlägen mehr, statt „.“ schreiben wir „aße“ – Ich meine der Leser eines Schreibens mit vielen Abkürzungen kann auf den Gedanken kommen „der Schreiber will mir nur wenig Zeit wittmen“, den Eindruck will ich vermeiden.

    Antworten
  109. Klaudia meint

    4. März 2025 um 14:51

    Hallo Frau Lamer,

    Danke für diese tolle Auflistung (und auch für die Zusammenfassung der neuesten Rechtschreibregeln).
    Bei uns in der Firma ist eine heiße Diskussion über die „von bis“-Schreibweise entbrannt:
    Warum heißt es beim Datum vom 1. bis 5. März und nicht von, wenn man doch „von A bis Z“, „von Montag bis Freitag“, „von 10 bis 12 Uhr“ usw. schreibt? Gibt es dazu eine Rechtschreibregel, die das erklärt? Wir wissen nur, dass es wohl so ist, aber im Duden hab ich dazu kein passendes Beispiel gefunden.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns da weiterhelfen können. 🙂

    Antworten
    • Dr. Annika Lamer meint

      24. März 2025 um 14:19

      Hallo Klaudia,

      in „vom“ steckt ja ein bestimmter Artikel („dem“). Schauen wir uns das mal im Nominativ an:

      – „Der 1. März ist ein Samstag“ – bestimmter Artikel zwingend erforderlich.
      – „Freitag war ein schöner Tag“ oder „der Freitag war ein schöner Tag“ – beides möglich.
      – „10 Uhr ist die perfekte Uhrzeit“ – bestimmter Artikel nicht möglich.

      Analog:

      – „Vom 1. bis zum 15. März“ – bestimmter Artikel zwingend erforderlich.
      – „Von Freitag bis Sonntag“ oder „vom Freitag bis zum Sonntag“ – beides möglich.
      – „Von 10 bis 12 Uhr“ – bestimmter Artikel nicht möglich.

      Die Frage ist also immer, ob ein bestimmter Artikel dabei ist. Ich hoffe, das hilft etwas.

      Herzliche Grüße
      Annika Lamer

      Antworten

Trackbacks

  1. Heute geht die Sonne auf - Habutschu! sagt:
    31. Januar 2018 um 07:20 Uhr

    […] Tipps: Datum und Uhrzeit richtig schreiben […]

    Antworten

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